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Stillgelegten Mandant wieder aktivieren

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letzte Antwort am 24.11.2023 10:12:09 von platinblond
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EW
Beginner
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Hallo zusammen,

 

kann ich einen Mandanten abmelden um keine laufenden Kosten zu haben (da der letzte aktive Mitarbeiter in 08_2022 ausscheidet) und den Mandanten ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktivieren oder muss ich diesen dann wieder vollständig neu anlegen, da der bisherige Mandant dann endgültig abgemeldet wurde?

 

Viele Grüße

EW

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo EW,


bezogen auf Ihren Sachverhalt haben Sie die Möglichkeit, die Betriebstätigkeit Ihres Mandanten zum Monat 08/2022 einzustellen.


Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie den Abrechnungsstand des Mandanten wieder auf den aktuell abzurechnenden Monat hochsetzen.


Das Vorgehen hierzu finden Sie in unseren Dokumenten - Betriebstätigkeit einstellen und - Abrechnungsstand des Mandanten hochsetzen .

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
lohnhilfe
Meister
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Sie müssen nur beachten, welchen Anmeldezeitraum in der Lohnsteuer der Mandant hat: monatlich kein Problem, vierteljährlich noch bis September abrechnen (Monatsabschluss) und jährlich eben bis Dezember. Danach Finanzamt informieren, dass erst mal nichts mehr kommt.

Bei Schätzbeitragsnachweisen müssen Sie zumindest den September noch abschließen, damit die letzten Differenzen gemeldet werden.

LG
VM
EW
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Hallo Lohnhilfe,

 

vielen Dank für deine Antwort. Was muss ich im Zuge der jährlichen Lohnsteueranmeldung noch beachten, leider finde ich hierzu nirgends passende Erläuterungen für Datev Lohn und Gehalt und aus dem Dokument "Betriebstätigkeit einstellen" kann ich das nicht eindeutig herauslesen. Den Monatsabschluss habe ich in 08_2022 letztmalig durchgeführt. Muss ich diesen jetzt für die Monate 09_2022 - 12_2022 für den Beschäftigungsbetrieb monatlich ohne beschäftigte Arbeitnehmer vornehmen und wenn ja, kann ich das alles auf einmal schon zum heutigen Tag vornehmen?

 

 

Viele Grüße

EW

 

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lohnhilfe
Meister
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Ja, Sie müssen alle Monatsabschlüsse durchführen. Wenn Sie absolut sicher sind, dass keine AN mehr kommen werden, können Sie das wahrscheinlich auch alles jetzt schon auf einmal machen. Oder Sie legen es sich auf Anfang Dezember als Termin.

LG
VM
speedoravine
Beginner
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Hallo Herr Aras,

 

ich habe einen inaktiven Mandanten, der eine Zeit lang nicht mit DATEV abgerechnet wurde. Diesen möchte ich nun wieder aktivieren. Reicht es den Bearbeitungsmonat einfach hochzusetzen? Wieder in DATEV abgerechnet werden soll in 01/24 vorher sollen noch Stammdaten gepflegt werden. Auf welchen Monat soll ich am geschicktesten hochsetzen?

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MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

ich würde auf 01/2024 hochsetzen, falls aber in diesem Jahr noch Stammdaten und Mitarbeiter angelegt werden sollen, dann auf 12/2023 hochsetzen, aber in 12/2023 als TESTMANDANT rumprobieren,

Hoffe es geht und L&G, wie im Titel angegeben😎

 

Gruss Mike

 

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


Voraussetzung für das Hochsetzen des Abrechnungsstands mit der Sonderfunktion "Hochsetzen" ist, dass für alle Mitarbeiter ein Austrittsdatum abgerechnet wurde.


Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1070918 - Abrechnungsstand des Mandanten hochsetzen.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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platinblond
Einsteiger
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Hochsetzen mach ich bei so wenigen Monaten nicht mehr.

Die Monatsabschlüsse kann man nebenher gut machen.

Dabei werden dann auch alle elektronischen Verfahren (Elster, BG usw) korrekt verarbeitet.
Kommen dann doch noch Daten vom Mandant, kann man diese problemlos verarbeiten.

 

Grüße

8
letzte Antwort am 24.11.2023 10:12:09 von platinblond
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