Hallo,
ich habe gerade den Fall, dass ich über das Rückmeldeverfahren für einen Arbeitnehmer keine Kinder bekomme. In den Stammdaten habe wir aber bisher zwei Kinder berücksichtigt.
Bei einer genaueren Prüfung der Stammdaten ist mir aufgefallen, dass für den AN ab 01/2025 die Steuerklasse 1 (vorher 3) zurückgemeldet wurde ohne KiFb..
Also waren es wohl Stiefkinder die nicht zurückgemeldet wurden.
Was passiert in so einem Fall aber mit der Elterneigenschaft? Die Stiefkinder sind nicht mehr im Haushalt, darf ich die dann trotzdem noch berücksichtigen oder bleibt es einfach bei einer nachgewiesenen Elterneigenschaft bzw. entfällt die Elterneigenschaft sogar?
Wenn du die Elterneigenschaft einmal hast, kann sie nicht mehr "zurückgenommen" werden. Bei der Berücksichtigung der Kinder bin ich aber gerade auch überfragt.
Hallo @NaJu2008 ,
ich gehe davon aus, dass Sie auch ohne Scheidung / Trennung keine Stiefkinder über das DaBPV zurückgemeldet bekommen hätten.
Tasten wir uns doch mal langsam ran:
Die Elterneigenschaft kann der Arbeitgeber anhand der ELSTAM (mindestens ein halber KFB) berücksichtigen ohne weitere detailiierte Prüfungen. Dass dies eine Regelungslücke darstellt und in einigen Fällen zu Unrecht die Elterneigenschaft belegt, wurde an verschiedenen Stellen schon dargelegt; vom Gesetzgeber aber offensichtlich als unbedeutend hingenommen.
Welche Anzahl an unter 25-jährigen Kindern haben Sie denn seit 07/2023 hinterlegt und auf welcher Grundlage?
Sofern Sie Unterlagen zum Nachweis von Stiefkindern in den Unterlagen haben, würde ich weiterhin mit diesen beiden (in den PSD unter Kinderdaten erfassten) Kindern abrechnen. Meines Wissens ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Stiefkindereigenschaft regelmäßig zu überprüfen ... auch nicht, wenn sich nachweislich der Familienstand und damit die Stiefeltenseigenschaft ändert. Dass dies auch wieder eine Regelungslücke darstellen mag und eine Bevorteilung dieser Mitarbeiter, die dann nicht mehr Stiefeltern sind, bedeutet (weil sie nicht bis zum 25 Lebensjahr der ehemaligen Stiefkinder Verantwortung tragen), ist dann eben so. Nichts ist perfekt ;-). Und allumfassende Gerechtigkeit gibt es nicht. 😉
VG
Ich denke ich werde bei dem Status "Elterneigenschaft nachgewiesen" bleiben. Da bin ich auf der besseren Seite. Kinderfreibetrag war in der Vergangenheit schließlich da.
Da ich bei einer höheren Anzahl von Kindern als per Rückmeldeverfahren übermittelt entsprechende Nachweise brauche, wird dies bei Éx-Stiefkinder also schwierig.
Für Stiefkinder muss man schließlich verheiratet sein. Steuerklasse 1 steht dem aber entgegen und auch bei einem dauernd getrennt lebend sind die Stiefkinder sehr wahrscheinlich nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem AN.
Wir werden hier bestimmt noch zahlreiche Sachverhalte auf den Tisch bekommen die dann erst in einer Prüfung aufgegriffen werden und in gewisser Weise Rechtssicherheit begründen.
Hallo @NaJu2008 ,
bleibt meine Frage: Auf welcher Grundlage haben Sie denn seit 07/2023 den Beitragsabschlag berechnet?
VG
Womit wir letztendlich wieder bei der Küchentisch-Lösung anlangen würden:
Zum jeweiligen Arbeitnehmenden hinfahren, Familienstammbuch auf den Tisch und die zum Abendbrot am Tisch Sitzenden abgleichen. 😂
Im Ernst:
In einem Haufe-Onlineseminar eines Krankenkassen-Betriebswirts wurde u. a. gesagt, dass sich die "Arbeitgeber" ein elektronisches Verfahren gewünscht hätten, welches "einfach" die Kinderanzahl zurückmeldet. Was daraus geworden ist, können wir seit dem 01.07. bestaunen.
Voriges Jahr hatte ich bei einer anderen Veranstaltung zu dem Thema nachgefragt, warum nicht auch die Familienkassen in den Pool der Datenlieferer eingebunden sind, denn eines ist ja wohl klar: Niemand wird auf das Kindergeld verzichten und die Daten werden hier bereits einer Prüfung unterzogen (Auch damit wären sicherlich alle Konstellationen abgedeckt, aber zumindest die "leidigen" Pflegekinder wären schon mal abgefrühstückt und auch ein größerer Anteil von Stiefkindern.)
Die Antwort war, dass die Familienkassen wie auch die Arbeitsagenturen überlastet wären, man wäre ja noch nicht einmal mit allen Kug-Prüfungen durch usw.
Womit wir wieder bei meinem ketzerischen Vorschlag wären: Abschaffung dieser doch sehr marginalen Entlastungen der Arbeitnehmer; zumindest im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber ...
DAS wäre mal eine echte Erleichterung und Entlastung der Arbeitgeber ... keine Beleganforderungen zu und datenschutzkonforme sowie ab 2027 elektronische Aufbewahrung von Kinderanzahlbeweisen, kein DaBPV (oder braucht Deutschland angesichts fehlender IT-Spezialisten allüberall tatsächlich so eine ABM?), etc. pp.
Man man man ... könnte fast Sabotage hinter diesem Bürokratismus vermuten ...
😂
PS: Was haben wir Anfang der 90er Jahre gelernt zum Vorteil des Kapitalismus? "Der Kapitalismus sorgt für die optimale Allokation knapper Ressourcen."
@lohnexperte schrieb:Abschaffung dieser doch sehr marginalen Entlastungen der Arbeitnehmer; zumindest im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber ...
Naja, aber das hat sich der Gesetzgeber ja nicht einfach so ausgedacht, sondern es ist ihm vom Bundesverfassungsgericht auferlegt worden. Ja, über die konkrete Ausgestaltung des DaBPV kann man gerne streiten, aber die Notwendigkeit dafür ist leider gegeben.
Bleibt zu hoffen, dass die Kindergeld-Stellen zumindest mittelfristig noch eingebunden werden. Aber die werden wahrscheinlich wie auch die Jugendämter nie nicht überlastet sein …
Stimmt, dass BVG hat den Gesetzgeber in die Pflicht genommen.
Aber, nur mal so "herumgebrained":
Wie wäre es mit der Variante, wenn die Krankenkassen
• aufgrund der 3Xer/50er-Meldungen automatisiert die PV-abgleichen würden (kurz bei den Kollegen vom DRV-Prüfdienst vorbeischauen und sich die Software "klauen", die machen das das ganze Jahr über, sogar rückwirkend),
• anhand der Daten den entsprechenden Abschlag von 0,26 - 0,27 % ausrechnen (da hier die Auswirkung auf den LSt-Abzug ausbleiben würde, wird der Abschlag etwas höher angesetzt) und
• im ersten Jahr die Versicherten darüber informieren würden, dass Sie einen Erstattungsanspruch haben und diesen unter Angabe der IBAN anfordern können? Für die Folgejahre erfolgt dann eine automatische Erstattung im kommenden Februar.
Das hätte in 2023 die Charmanz gehabt, dass der damalige Bundesfinanzheini Lindner auf einen Schlag eine ganze Menge mehr Bankdaten für die Auszahlung des Klimageldes gehabt hätte und die Lohnabrechnung nicht weiter mit einem unausgegorenen DÜ-Verfahren überfrachtet wird. Komme mir bloß keiner mit den Kosten für die KK, die haben sie für die Umsetzung von DaBPV auch gehabt.
Nun gut, fürs Klimageld war ja eh kein Geld mehr vorhanden und der Chrischan wollte da ohnehin nicht ran, weil Klima und Grüne und überhaupt.
Man hätte natürlich die automatische Erstattung auch weglassen können und nur auf Antrag reagieren können. Wie viele Betroffene hätten das dann wohl gemacht? Mit der Lösung hätte sich eigentlich auch der ach so liberale BFM anfreunden können, denn der Auflage durch das BVG wäre Genüge getan und wer nicht mitmacht hat selber Schuld. Die Pflegekassen hätte es jedenfalls erfreut.
Man hätte auch einfach den Wert eines Rentenpunktes für die Zeiten erhöhen können, das wäre dann eine Veranstaltung nur zwischen KK und RV gewesen. Ging damals bei der Mütterrente 1.0 ja auch und wird bei der Version 2 wohl ähnlich ablaufen.
Alternative Möglichkeiten zu dem jetzigen Verfahren hätte es gegeben, allein, man wollte nicht und letztendlich konnte man es nicht. Ist ja auch einfacher, wie damals die Energiepreispauschale bei den Betrieben "abzuladen". Da haben die Kosten auch keinen gejuckt (Gießkanne, Rentner erst nicht und dann zweimal und solche Blüten).