Wir haben vor zwei Wochen einen neuen Mitarbeiter aus dem EU Ausland eingestellt.
Der Mitarbeiter arbeitet das erste mal in Deutschland.
Den entsprechende EU / EWR Antrag hat der Mitarbeiter noch nicht wieder mitbringen können.
Gemäß Finanzamt würde auch beim heutigen Einreichen des Antrags,
die Steuer ID nicht rechtzeitig vergeben werden können.
Kann ich den Mitarbeiter nun auch ohne Angabe der Steuer-ID abrechnen?
Bei der Probeabrechnung kommt hier aktuell eine Fehlermeldung und ich habe Bedenken das es uns den Monatsabschluss blockiert.
Welche Fehlermeldung kommt?
Ist Steuerklasse 6 und Kirchensteuerpflicht denn hinterlegt?
Ich habe einen Mandanten, bei dem polnische Mitarbeiter über Jahre ohne Steuer-ID abgerechnet worden sind. LODAS gibt dann zwar immer wieder mal einen Hinweis, aber für die Abrechnung ist das kein Problem.
@PeggyPetrasch schrieb:...................Kann ich den Mitarbeiter nun auch ohne Angabe der Steuer-ID abrechnen?
Bei der Probeabrechnung kommt hier aktuell eine Fehlermeldung und ich habe Bedenken das es uns den Monatsabschluss blockiert.
In den ersten drei Monaten ist das aus meiner Sicht kein Problem, wenn nichts offensichtliches gegen die persönlichen Angaben des Beschäftigten spricht. Diese sollten aber vorliegen zu St.-Kl. und Kindern.
Ab dem 4. Monat wäre dann ohne weitere Infos St.-Kl.6 , etc. auch rückwirkend anzuwenden.
Wichtig ist, dass mit StKl. 6 abgerechnet wird.
Wir hatten gerade eine LSt-Prüfung. Wegen Zuständigkeitswechsel beim FA und noch fehlenden AG-Signal hatten wir vor 2 Jahren keinen Abruf ELSTAM und es nicht gemerkt. Wir hatten normal mit StKl. 1 abgerechnet. Das FA forderte nun LSt nach StKl. 6 nach, da keine ordnungsgemäß Abrechnung. Der AN hatte keine weitere Beschäftigungen. Der AG bekam sogar eine Förderung von der Arbeitsagentur. Mein Chef konnte die Forderung auf 1.000 € runter drücken, was trotzdem eine Unverschämtheit ist.
Ich würde ebenfalls Kirchensteuerpflicht schlüsseln.
Der Arbeitnehmer kann sich ja aktiv um die Nummer bemühen.
Besser Gehalt nachzahlen als vom Arbeitnehmer nachfordern.