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Steuerfreibetrag Schwerbehinderung

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letzte Antwort am 11.09.2026 15:23:32 von Alexandra_Friedrich
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Xaver
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Hallo zusammen,

 

bei einem Mitarbeiter wurde aufgrund einer Schwerbehinderung ein Steuerfreibetrag vom Finanzamt in DATEV LODAS übertragen.

Auf der Abrechnung wird der Freibetrag oben unter „Freibetrag“ auch ausgewiesen. Allerdings hat sich die Höhe der Lohnsteuer dadurch nicht verändert.

 

Woran kann das liegen?

Sonni7411
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Nachricht 2 von 7
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Wie sieht denn das Gültigkeitsdatum zu dieser ELStAM-Meldung genau aus?

Am besten sieht man das in den Historischen Werten bei LODAS. 

Beim Mitarbeitenden in den Bereich Steuer - Steuerkarte wechseln, dort auf Register Freibeträge und dann unten links in die Historischen Werte schauen. Dort müsste dann ein Gültigkeitsdatum auftauchen.

Ggf. hängt es damit zusammen?

 

Wenn Sie sich aktuell im Abrechnungsmonat September befinden, wird der Freibetrag auf dem Abrechnungsdokument im Kopfbereich unter den Merkmalen oft schon rein informativ angezeigt, ist aber aufgrund der Gültigkeit ggf. nicht aktiv.

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Xaver
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Das Gültigkeitsdatum ist 06/2026. 

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Sonni7411
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Die KI rät hier folgendes:

 
1. Unterdrückung des Freibetrags bei Abrechnung nach Steuerklasse V oder VI

 

  • Die Ursache: Das Finanzamt übermittelt Freibeträge elektronisch (über ELStAM) in der Regel nur für das Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklassen I bis IV). Liegt dem System für diesen Mitarbeiter die Steuerklasse V oder VI vor, wird ein eingetragener Freibetrag gesetzlich nicht abgezogen, selbst wenn er auf der Abrechnung als Information angedruckt ist.
    • Prüfung in LODAS: Schauen Sie unter Stammdaten | Steuer | Steuerdaten nach, welche Steuerklasse aktuell für den Monat aktiv ist.

       

       
      2. Der Freibetrag wurde unter den falschen Stammdaten eingetragen

       

      • Die Ursache: Manchmal wird der Freibetrag manuell in den LODAS-Stammdaten erfasst, das System rechnet aber stur mit den (eventuell abweichenden oder noch nicht aktualisierten) elektronischen ELStAM-Daten des Finanzamts.
        • Prüfung in LODAS: Kontrollieren Sie unter Stammdaten | Steuer | Steuerdaten, ob im Feld „Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag für den Lohnsteuerabzug“ die Option gewählt ist, dass die ELStAM-Daten Priorität haben bzw. ob dort ein abweichender Wert die Berechnung blockiert.

           

           
          3. Der Mitarbeiter verdient unter der Steuergrenze (Freibetrag läuft ins Leere)

           

          • Die Ursache: Wenn das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des Mitarbeiters ohnehin so gering ist, dass er bereits vor Abzug des Freibetrags 0,00 Euro Lohnsteuer zahlt, kann der Freibetrag die Steuer nicht weiter senken. Ein Freibetrag mindert nur das zu versteuernde Einkommen, er führt nicht zu einer negativen Steuer (Auszahlung).
            • Prüfung in LODAS: Schauen Sie auf die Abrechnung in die Zeile „Lohnsteuer“. Stand dort vorher schon „0,00“? Wenn ja, hat der Freibetrag im laufenden Monat keine Auswirkung.

             

             

             

            Weitere Ideen hätte ich jetzt leider auch nicht. 😞

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Xaver
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Nachricht 5 von 7
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Die genannten Punkte treffen in diesem Fall nicht zu.

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Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 6 von 7
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Vielleicht kannst du mal eine Abrechnung vorher und nachher mit geschwärzten Arbeitnehmerdaten senden, damit man die Zahlen vielleicht besser nachvollziehen kann?

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
126 Mal angesehen

Hallo,

 

hat sich bei Ihnen das Steuerbrutto nicht verändert oder bezieht sich Ihre Frage auf den Lohnsteuerabzug?

 

Das Steuerbrutto bleibt auch bei der Berücksichtigung eines Freibetrags unverändert und wird weiterhin in voller Höhe auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen. Der Freibetrag wirkt sich ausschließlich auf die Berechnung der Lohnsteuer aus und wird dort entsprechend berücksichtigt.

 

Sollten weder dieser Sachverhalt noch die von den anderen Community-Mitgliedern genannten Gründe auf Ihren Fall zutreffen, schauen wir uns Ihr Anliegen gerne gemeinsam im Detail an.

Bitte wenden Sie sich hierfür über einen unserer anderen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.09.2026 15:23:32 von Alexandra_Friedrich
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