Bei einem unserer Mandanten (ca. 30 Mitarbeiter) erfolgt bei allen die Rückrechnung bezüglich Erhöhung Grundfreibetrag und Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrag nur bei 2 Mitarbeitern erfolgt keine Rückrechnung (Keine Hinweismeldung #LN09544 und auch keine Nachberechnung beim Lohnsteuerabzug). Bei beiden ist kein Austrittsdatum erfasst und beide sind unbeschränkt steuerpflichtig, werden also normal über Lohnsteuerklasse 1 bzw. 3 abgerechnet. Beide haben einen Monatslohn von mehr als 20.000 Euro, es wird also grundsätzlich immer Lohnsteuer einbehalten. Bei anderen Mitarbeitern mit ähnlicher Vergütung erfolgt eine Rückrechnung.
Aus dem Servicekontakt bekam ich die Antwort, dass kein Programmfehler vorliegen kann. Warum die Rückrechnung nicht erfolgt, kann aber von DATEV nicht beurteilt werden, da es sich um eine rechtliche Fragestellung handelt. Es wird schon seine Richtigkeit haben. Da wird wohl eine Ausnahme zutreffen. Diese Antwort stellt meinen Mandanten und auch mich nicht zufrieden.
Mir fällt keine Begründung ein, warum sich bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer keine Auswirkung bei einer Erhöhung des Grundfreibetrags ergeben sollte. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank
Matthias
Hallo Matthias,
vermutlich wurde für diese beiden Mitarbeiter die Lohnabrechnung des Vormonats mit V 11.86 wiederholt? Das könnte ein Grund dafür sein, dass sich im Rahmen der aktuellen Lohnabrechnung - im Gegensatz zu allen anderen Mitarbeitern - keine Änderung der Lohnsteuerbeträge mehr ergibt.
Gerne überprüfen wir diesen Sachverhalt nochmals individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.
Hallo Frau Preuß,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Eine Wiederholungsabrechnung für Mai ist nicht erfolgt. An dem kann es also nicht liegen.
Die üblichen Servicekanäle habe ich schon versucht und wie beschrieben eine unzureichende Antwort erhalten. Über Beziehungen habe ich den Fall nochmal an DATEV herangetragen und warte auf Rückmeldung.
Nachdem es hier aber keine Meldung über weitere Fälle gab, gehe ich davon aus, dass es wohl tatsächlich kein Programmfehler ist.
Wir rätseln hier auch schon ewig:
Mal eine ganz verwegene Idee: Die Sache wird doch nicht etwa mit einer festgeschriebenen EEL zusammenhängen???
Danke fürs miträtseln und den Lösungsansatz. Es wurde aber bei beiden in 2022 keine Krankheit, Mutterschutz oder ähnliches abgerechnet, also keinerlei EEL.
Gestern habe ich Rückmeldung von DATEV erhalten. Wir haben die Pilotversion 12.01 Darin ist wahrscheinlich ein Fehler enthalten.
Fehlerkorrektur: Wenn man bei der Lohnabrechnung erster Monat der Nachberechnung Januar 2022 eingibt, erfolgt die korrekte Berechnung. Hat bei meinen Fall funktioniert. Es kommt zwar keine Hinweismeldung im Verarbeitungsprotokoll, aber bei der Lohnsteuer erfolgt die Nachberechnung.
Genauer (Ursache oder wann die Fehlerbehebung erfolgt) wollte man es mir aber nicht sagen.
Danke für die schnelle Antwort.
Wir haben auch diese Eckpunkte bereits gecheckt.
Wir arbeiten mit Lodas und die aktuelle Version ist auch vorhanden. Nachberechnung der einzelnen Monate haben wir bereits angestoßen. Bis jetzt tut sich nichts.
Was noch zu erwähnen wäre... Die betreffenden Arbeitnehmer haben LSt-Klasse 6. Bei einem werden gar keine Nachberechnungen gemacht, bei dem anderen wenigstens 01,02 und 04.
Kleiner Tipp - obwohl das bei Lst-Klasse 6 eher unwahrscheinlich ist:
Haben die betreffenden AN in den fehlenden Nachberechnungsmonaten überhaupt Lohnsteuer bezahlt? Wenn nicht, kann natürlich auch nix berichtigt werden.
Danke.
Da haben Sie Recht. Wenn keine Lohnsteuer anfällt werden auch keine Nachberechnungsmonate angezeigt.
Bei den betreffenden AN ist das allerdings nicht der Fall. Hier fällt jeweils Lohnsteuer an.
Hätte ja sein können. Wegen Wald und Bäumen und so. 😀
Bei LSt-Klasse 6 dürfte meines Wissens keine Nachberechnung erfolgen. Grundfreibetrag wird bei LSt-Klasse 6 ja nicht berücksichtigt. Daher auch keine Nachberechnung bei der Anhebung des Grundfreibetrags.