abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerentlastungsgesetz 2022, Nachberechnung erfolgt nicht

11
letzte Antwort am 07.07.2022 12:09:27 von Matthias_86
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Matthias_86
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 12
1891 Mal angesehen

Bei einem unserer Mandanten (ca. 30 Mitarbeiter) erfolgt bei allen die Rückrechnung bezüglich Erhöhung Grundfreibetrag und Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrag nur bei 2 Mitarbeitern erfolgt keine Rückrechnung (Keine Hinweismeldung #LN09544 und auch keine Nachberechnung beim Lohnsteuerabzug). Bei beiden ist kein Austrittsdatum erfasst und beide sind unbeschränkt steuerpflichtig, werden also normal über Lohnsteuerklasse 1 bzw. 3 abgerechnet. Beide haben einen Monatslohn von mehr als 20.000 Euro, es wird also grundsätzlich immer Lohnsteuer einbehalten. Bei anderen Mitarbeitern mit ähnlicher Vergütung erfolgt eine Rückrechnung.

 

Aus dem Servicekontakt bekam ich die Antwort, dass kein Programmfehler vorliegen kann. Warum die Rückrechnung nicht erfolgt, kann aber von DATEV nicht beurteilt werden, da es sich um eine rechtliche Fragestellung handelt. Es wird schon seine Richtigkeit haben. Da wird wohl eine Ausnahme zutreffen. Diese Antwort stellt meinen Mandanten und auch mich nicht zufrieden.

 

Mir fällt keine Begründung ein, warum sich bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer keine Auswirkung bei einer Erhöhung des Grundfreibetrags ergeben sollte. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

 

Vielen Dank

Matthias

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 12
1627 Mal angesehen

Hallo Matthias,


vermutlich wurde für diese beiden Mitarbeiter die Lohnabrechnung des Vormonats mit V 11.86 wiederholt? Das könnte ein Grund dafür sein, dass sich im Rahmen der aktuellen Lohnabrechnung - im Gegensatz zu allen anderen Mitarbeitern - keine Änderung der Lohnsteuerbeträge mehr ergibt.


Gerne überprüfen wir diesen Sachverhalt nochmals individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Matthias_86
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 12
1498 Mal angesehen

Hallo Frau Preuß,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Eine Wiederholungsabrechnung für Mai ist nicht erfolgt. An dem kann es also nicht liegen.

 

Die üblichen Servicekanäle habe ich schon versucht und wie beschrieben eine unzureichende Antwort erhalten. Über Beziehungen habe ich den Fall nochmal an DATEV herangetragen und warte auf Rückmeldung.

 

Nachdem es hier aber keine Meldung über weitere Fälle gab, gehe ich davon aus, dass es wohl tatsächlich kein Programmfehler ist.

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 12
1388 Mal angesehen

Wir rätseln hier auch schon ewig:

Mal eine ganz verwegene Idee: Die Sache wird doch nicht etwa mit einer festgeschriebenen EEL zusammenhängen???

0 Kudos
Matthias_86
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 12
1349 Mal angesehen

Danke fürs miträtseln und den Lösungsansatz. Es wurde aber bei beiden in 2022 keine Krankheit, Mutterschutz oder ähnliches abgerechnet, also keinerlei EEL.

0 Kudos
TeamLohn
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 12
1141 Mal angesehen

Hallo @Matthias_86 

 

Bei uns tritt das selbe Problem auf. Gibt es schon neue Erkenntnisse? 

0 Kudos
Matthias_86
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 12
1123 Mal angesehen

Gestern habe ich Rückmeldung von DATEV erhalten. Wir haben die Pilotversion 12.01 Darin ist wahrscheinlich ein Fehler enthalten.

Fehlerkorrektur: Wenn man bei der Lohnabrechnung erster Monat der Nachberechnung Januar 2022 eingibt, erfolgt die korrekte Berechnung. Hat bei meinen Fall funktioniert. Es kommt zwar keine Hinweismeldung im Verarbeitungsprotokoll, aber bei der Lohnsteuer erfolgt die Nachberechnung.

 

Genauer (Ursache oder wann die Fehlerbehebung erfolgt) wollte man es mir aber nicht sagen. 

0 Kudos
TeamLohn
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 12
1115 Mal angesehen

Danke für die schnelle Antwort.

 

Wir haben auch diese Eckpunkte bereits gecheckt. 

Wir arbeiten mit Lodas und die aktuelle Version ist auch vorhanden. Nachberechnung der einzelnen Monate haben wir bereits angestoßen. Bis jetzt tut sich nichts. 

 

Was noch zu erwähnen wäre... Die betreffenden Arbeitnehmer haben LSt-Klasse 6. Bei einem werden gar keine Nachberechnungen gemacht, bei dem anderen wenigstens 01,02 und 04. 

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 12
1092 Mal angesehen

Kleiner Tipp - obwohl das bei Lst-Klasse 6 eher unwahrscheinlich ist:

Haben die betreffenden AN in den fehlenden Nachberechnungsmonaten überhaupt Lohnsteuer bezahlt? Wenn nicht, kann natürlich auch nix berichtigt werden.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
TeamLohn
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 12
1088 Mal angesehen

Danke.

 

Da haben Sie Recht. Wenn keine Lohnsteuer anfällt werden auch keine Nachberechnungsmonate angezeigt.

 

Bei den betreffenden AN ist das allerdings nicht der Fall. Hier fällt jeweils Lohnsteuer an. 

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 12
1073 Mal angesehen

Hätte ja sein können. Wegen Wald und Bäumen und so. 😀

MfG
T.Kahl
0 Kudos
Matthias_86
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 12
1065 Mal angesehen

Bei LSt-Klasse 6 dürfte meines Wissens keine Nachberechnung erfolgen. Grundfreibetrag wird bei LSt-Klasse 6 ja nicht berücksichtigt. Daher auch keine Nachberechnung bei der Anhebung des Grundfreibetrags.

0 Kudos
11
letzte Antwort am 07.07.2022 12:09:27 von Matthias_86
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage