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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

Matthias_86
Beginner
Offline Online
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Bei einem unserer Mandanten (ca. 30 Mitarbeiter) erfolgt bei allen die Rückrechnung bezüglich Erhöhung Grundfreibetrag und Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrag nur bei 2 Mitarbeitern erfolgt keine Rückrechnung (Keine Hinweismeldung #LN09544 und auch keine Nachberechnung beim Lohnsteuerabzug). Bei beiden ist kein Austrittsdatum erfasst und beide sind unbeschränkt steuerpflichtig, werden also normal über Lohnsteuerklasse 1 bzw. 3 abgerechnet. Beide haben einen Monatslohn von mehr als 20.000 Euro, es wird also grundsätzlich immer Lohnsteuer einbehalten. Bei anderen Mitarbeitern mit ähnlicher Vergütung erfolgt eine Rückrechnung.

 

Aus dem Servicekontakt bekam ich die Antwort, dass kein Programmfehler vorliegen kann. Warum die Rückrechnung nicht erfolgt, kann aber von DATEV nicht beurteilt werden, da es sich um eine rechtliche Fragestellung handelt. Es wird schon seine Richtigkeit haben. Da wird wohl eine Ausnahme zutreffen. Diese Antwort stellt meinen Mandanten und auch mich nicht zufrieden.

 

Mir fällt keine Begründung ein, warum sich bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer keine Auswirkung bei einer Erhöhung des Grundfreibetrags ergeben sollte. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

 

Vielen Dank

Matthias

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