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Steuerbrutto korrigieren

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letzte Antwort am 23.10.2020 12:00:48 von Milla1
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Milla1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
415 Mal angesehen

Liebe Community,

wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab und müssen jetzt die SZN Zuschläge, die wurden falsch berechnet, korrigieren.

Leider war unten Steuer - SFN Zuschläge - Angaben zum Basislohn - Bildung des Basisgrundlohns (Stundelohn 1) - nicht geschlüsselt, und die Nachtzuschläge und Sonntagzuschläge wurden in Steuer Brutto eingeflossen.
Für Mitarbeiter wurde in 2019 (ein paar Monate) und in 2020, SFN Zuschläge als St/SV pflichtig berechnet. Dies musste ich nun korrigieren.

Weiß nicht recht wie ich es eingebe, dass die richtige Korrektur stattfindet. Wie soll ich die Korrektur machen?

Für Ihre Unterstützung, bedanke Ich mich im Voraus.

JenKlaus
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
387 Mal angesehen

Hallo,

sicher dass die steuer- und sozialversicherungspflichtige Berechnung der SFN Zuschläge falsch war? Sie sind ja nur steuer- und sv-frei wenn die Stunden auch tatsächlich geleistet wurde, nicht jedoch für Zeiten wir Urlaub und/oder Krankheit.

Ich kann Deinem Post leider nicht genau entnehmen, was genau da schief gelaufen ist, denn die SFN Zuschläge bilden sich ja aus dem Stundenlohn und dem Prozentsatz. Kannst Du das Problem noch einmal deutlicher schildern?

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
352 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich ist der Grundstundenlohn bei der Berechnung der SFN-Zuschläge ausschlaggebend. Dieser gibt Auskunft über die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Zuschläge. 


Für die automatische Grundlohnermittlung ist der Stundenlohn, die wöchentliche Arbeitszeit und die Einstellung zur Bildung des Basislohns ausschlaggebend. 


Lohn und Gehalt führt die Berechnung der SFN-Zuschläge, entsprechend der verwendeten Lohnarten, automatisch durch und weist Ihnen im Anschluss an die Lohnabrechnung in den Mandantenauswertungen die Auswertung "SFN-Zuschläge Mandant" aus. 


Leider können wir anhand Ihrer Angaben keine konkrete Lösung bieten. Die beiden Dokumente  Dokument 5303367, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge erfassen und berechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt) und Dokument 9219380, Sonntags, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) können Ihnen zur Klärung Ihres Sachverhalts Informationen und Hilfestellung geben.

  
Gerne können wir Ihren Sachverhalt auch individuell prüfen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro).

 


Viele Grüße aus Nürnberg 


Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Milla1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
316 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Platz,

 

Vielen Dank für das Feedback und die Tipps.

 

MfG,

Milla

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letzte Antwort am 23.10.2020 12:00:48 von Milla1
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