Liebe Community,
wir rechnen mit Lohn und Gehalt ab und müssen jetzt die SZN Zuschläge, die wurden falsch berechnet, korrigieren.
Leider war unten Steuer - SFN Zuschläge - Angaben zum Basislohn - Bildung des Basisgrundlohns (Stundelohn 1) - nicht geschlüsselt, und die Nachtzuschläge und Sonntagzuschläge wurden in Steuer Brutto eingeflossen.
Für Mitarbeiter wurde in 2019 (ein paar Monate) und in 2020, SFN Zuschläge als St/SV pflichtig berechnet. Dies musste ich nun korrigieren.
Weiß nicht recht wie ich es eingebe, dass die richtige Korrektur stattfindet. Wie soll ich die Korrektur machen?
Für Ihre Unterstützung, bedanke Ich mich im Voraus.
Hallo,
sicher dass die steuer- und sozialversicherungspflichtige Berechnung der SFN Zuschläge falsch war? Sie sind ja nur steuer- und sv-frei wenn die Stunden auch tatsächlich geleistet wurde, nicht jedoch für Zeiten wir Urlaub und/oder Krankheit.
Ich kann Deinem Post leider nicht genau entnehmen, was genau da schief gelaufen ist, denn die SFN Zuschläge bilden sich ja aus dem Stundenlohn und dem Prozentsatz. Kannst Du das Problem noch einmal deutlicher schildern?
Hallo,
grundsätzlich ist der Grundstundenlohn bei der Berechnung der SFN-Zuschläge ausschlaggebend. Dieser gibt Auskunft über die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Zuschläge.
Für die automatische Grundlohnermittlung ist der Stundenlohn, die wöchentliche Arbeitszeit und die Einstellung zur Bildung des Basislohns ausschlaggebend.
Lohn und Gehalt führt die Berechnung der SFN-Zuschläge, entsprechend der verwendeten Lohnarten, automatisch durch und weist Ihnen im Anschluss an die Lohnabrechnung in den Mandantenauswertungen die Auswertung "SFN-Zuschläge Mandant" aus.
Leider können wir anhand Ihrer Angaben keine konkrete Lösung bieten. Die beiden Dokumente Dokument 5303367, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge erfassen und berechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt) und Dokument 9219380, Sonntags, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) können Ihnen zur Klärung Ihres Sachverhalts Informationen und Hilfestellung geben.
Gerne können wir Ihren Sachverhalt auch individuell prüfen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro).
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrter Herr Platz,
Vielen Dank für das Feedback und die Tipps.
MfG,
Milla