Hallo,
ist es notwendig, ein Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Familienangehörige für die Ehefrau einzuleiten, wenn es sich beim Arbeitgeber (Ehemann) um eine GmbH & Co. KG handelt?
Der einzige Gesellschafter-Geschäftsführer der komplementärischen GmbH ist auch der Ehemann.
Die Ehefrau soll als Minijobberin angestellt werden.
Ebenso stellt sich die Frage, ob dann Stundenlisten geführt werden müssen.
Danke für eure Antworten!
Viele Grüße Katrin
Hallo,
hatte die Ehefrau unseres 100% GGF auch mal mit Statuskennzeichen angemeldet.
Musste ich später wieder raus nehmen. Begründung nach Statusprüfung: der AG sei nicht der Ehemann, sondern die GmbH.
Zur Absicherung schadet es natürlich nicht. Kostet außer Zeit nichts.
Gruß, vw
Ich sehe das auch so.
Der Vorteil ist vielmehr, dass durch das Statusfeststellungsverfahren etwaige Probleme später vermieden werden.
Moin,
Zeitaufzeichnung würde ich machen. Habe gerade einen Fall, bei dem das Ehegattenarbeitsverhältnis im Minijob bzgl. der tatsächlichen Durchführung in der BP angezweifelt wird. Zeitaufzeichung hätte in dem Fall geholfen, insbesondere da die bei anderen Minijobbern vorlagt und nur bei der Ehefrau nicht.