Hallo, ist es notwendig, ein Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Familienangehörige für die Ehefrau einzuleiten, wenn es sich beim Arbeitgeber (Ehemann) um eine GmbH & Co. KG handelt? Der einzige Gesellschafter-Geschäftsführer der komplementärischen GmbH ist auch der Ehemann. Die Ehefrau soll als Minijobberin angestellt werden. Ebenso stellt sich die Frage, ob dann Stundenlisten geführt werden müssen. Danke für eure Antworten! Viele Grüße Katrin
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