Hallo,
gibt es eine Lohnart Sonderzuwendung monatlich in LuG? (zusätzlicher Betrag zum Gehalt /unregelmäßig)
und wenn nicht, welche Lohnart könnte ich stattdessen nehmen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie eine Lohnart - besteuert nach der Monatstabelle - wollen, können Sie die Lohnart 2000 einfach auf eine freie Lohnart kopieren. Die Bezeichnung Sonderzuwendung als Standardlohnart gibt es nicht.
Sie könnten auch eine Standardlohnart umbenennen, so z. Bsp. die Lohnart 2030.
Sollten Sie keine Betragslohnart verwenden wollen, so könnten Sie auch eine Stundenlohnart (z. Bsp. 1000), Tageslohnart (1700) etc. kopieren und mit der gewünschten Bezeichnung verwenden.
Wichtig ist, dass Sie prüfen, ob die Lohnart gesetzlich Ihren Anforderungen an den Bezug entspricht. Also die Lohnart immer noch einmal genau durchprüfen, ob die Lohnart noch Ihrer steuerlichen, sv-rechtlichen usw. Beurteilung angepasst werden muss.
Viele Grüße
T. Reich
vielen Dank
Hallo,
ich habe die LA Zulage 2030 kopiert und umbenannt in Sonderzuwendung monatlich 2034.
Bei 3 Mitarbeitern habe ich die LA für Februar genommen. Bei einem MA bekomme ich jetzt folgenden Hinweis:
Hinweis #LN17875
Werte in Höhe von 200,00 EUR wurden in den Bewegungsdaten eingegeben. Es kann nicht automatisch
ermittelt werden, ob diese Werte ungekürzt weitergewährte lfd. sv-pfl. Leistungen im Sinne des § 23c SGB IV
sind. Die restlichen weitergewährten sv-pfl. Leistungen in Höhe von -68,03 EUR konnten automatisch
berechnet werden.
» Wenn mindestens einer der Werte in den Bewegungsdaten eine ungekürzt weitergewährte lfd. sv-pfl.
Leistung ist, geben Sie diese Werte, addiert zu -68,03 EUR, in das entsprechende Feld unter Mitarbeiter |
Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug ein.
ST: L, SV: L, GB:J
Ich weiß nicht, was ich falsch gemacht habe.
Hallo,
leider können wir Ihre Anfrage dazu nicht pauschal beantworten. Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns.
danke sehr
Aus dem Hinweis würde ich schließen, dass der Mitarbeiter dürfte in dem Monat eine Entgeltersatzleistung bezogen hat.
Es geht daher um die Prüfung, ob die weiter gewährten Bezüge beitragspflichtig wären.
Hier auch der Link zum im Hinweistext erwähnten §:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23c.html
Das hilft manchmal auch weiter.
vielen Dank