abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sonderzuwendung monatlich

7
letzte Antwort am 18.02.2022 10:44:01 von Roswitha1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
926 Mal angesehen

Hallo,

 

gibt es eine Lohnart Sonderzuwendung monatlich in LuG? (zusätzlicher Betrag zum Gehalt /unregelmäßig)

und wenn nicht, welche Lohnart könnte ich stattdessen nehmen?

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 8
915 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn Sie eine Lohnart - besteuert nach der Monatstabelle - wollen, können Sie die Lohnart 2000 einfach auf eine freie Lohnart kopieren. Die Bezeichnung Sonderzuwendung als Standardlohnart gibt es nicht.

 

Sie könnten auch eine Standardlohnart umbenennen, so z. Bsp. die Lohnart 2030.

 

Sollten Sie keine Betragslohnart verwenden wollen, so könnten Sie auch eine Stundenlohnart (z. Bsp. 1000), Tageslohnart (1700) etc. kopieren und mit der gewünschten Bezeichnung verwenden.

 

Wichtig ist, dass Sie prüfen, ob die Lohnart gesetzlich Ihren Anforderungen an den Bezug entspricht. Also die Lohnart immer noch einmal genau durchprüfen, ob die Lohnart noch Ihrer steuerlichen, sv-rechtlichen usw. Beurteilung angepasst werden muss.

 

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
911 Mal angesehen

vielen Dank

0 Kudos
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
833 Mal angesehen

Hallo,

ich habe die LA Zulage 2030 kopiert und umbenannt in Sonderzuwendung monatlich 2034.

Bei 3 Mitarbeitern habe ich die LA für Februar genommen. Bei einem MA bekomme ich jetzt folgenden Hinweis:

 

Hinweis #LN17875
Werte in Höhe von 200,00 EUR wurden in den Bewegungsdaten eingegeben. Es kann nicht automatisch
ermittelt werden, ob diese Werte ungekürzt weitergewährte lfd. sv-pfl. Leistungen im Sinne des § 23c SGB IV
sind. Die restlichen weitergewährten sv-pfl. Leistungen in Höhe von -68,03 EUR konnten automatisch
berechnet werden.
» Wenn mindestens einer der Werte in den Bewegungsdaten eine ungekürzt weitergewährte lfd. sv-pfl.
Leistung ist, geben Sie diese Werte, addiert zu -68,03 EUR, in das entsprechende Feld unter Mitarbeiter |
Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug ein.

 

ST: L, SV: L, GB:J

Roswitha1_1-1644845876951.png

 

Ich weiß nicht, was ich falsch gemacht habe.

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 8
763 Mal angesehen

Hallo,


leider können wir Ihre Anfrage dazu nicht pauschal beantworten. Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
738 Mal angesehen

danke sehr

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 8
691 Mal angesehen

Aus dem Hinweis würde ich schließen, dass der Mitarbeiter dürfte in dem Monat eine Entgeltersatzleistung bezogen hat.

Es geht daher um die Prüfung, ob die weiter gewährten Bezüge beitragspflichtig wären.

 

Hier auch der Link zum im Hinweistext erwähnten §:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23c.html

 

Das hilft manchmal auch weiter.

 

0 Kudos
Roswitha1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
664 Mal angesehen

vielen Dank

0 Kudos
7
letzte Antwort am 18.02.2022 10:44:01 von Roswitha1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage