abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sondertilgung betriebliches Darlehen

7
letzte Antwort am 08.04.2026 15:34:12 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
bäckereiexner
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
616 Mal angesehen

Hallo Community,

die Firma gewährte einer Kollegin ein zinsfreies Darlehen. Nun hat sie eine Sonderzahlung vorgenommen und auf unser Firmenkonto überwiesen. 

Ich habe diese Summe bei Darlehen als Sondertilgung erfasst und in der Monatserfassung diese Summe als Rückzahlung deklariert. Ist das der richtige Weg? 

 

Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
602 Mal angesehen

Hallo,

 

welches Ergebnis liefert die Probeabrechnung?

 

Nach meinem Verständnis ist in der Monatserfassung keine zusätzliche Eingabe erforderlich bzw. könnte sogar zu einem falschen Ergebnis führen.

 

Beste Grüße! 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 8
564 Mal angesehen

Hallo,


tätigt der Mitarbeiter außerhalb der Lohnabrechnung eine Sondertilgung, wird diese unter Stammdaten | Besonderheiten | Darlehen in der Gruppe „Sondertilgung“ ohne Lohnart erfasst.


Eine weitere Eingabe in der Monatserfassung ist nicht erforderlich.


Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 1070586 – Darlehen an Arbeitnehmer unter Punkt 2.2.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
bäckereiexner
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 8
547 Mal angesehen

Danke schön, genau so habe ich es jetzt gemacht. 

 

Vielen Dank für eure Hilfe. 😀

 

0 Kudos
Mailin
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
324 Mal angesehen

Hallo,

 

ich wollte kein neues Thema eröffnen.

 

Wie schaut es aus, wenn der Arbeitnehmer kündigt und der offene Restbetrag eines zinslosen Arbeitsgeber Darlehens mit dem Lohn verrechnet werden soll? Wie sind da die Schritte?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 8
236 Mal angesehen

Hallo Community,

 

kann hierzu jemand aus der Praxis weiterhelfen?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
sue
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 8
224 Mal angesehen

 

 

 

Wie schaut es aus, wenn der Arbeitnehmer kündigt und der offene Restbetrag eines zinslosen Arbeitsgeber Darlehens mit dem Lohn verrechnet werden soll? Wie sind da die Schritte?

 

 


 Unter Sondertilgung mit Lohnart eingeben, dann wird es abgezogen

0 Kudos
lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 8
205 Mal angesehen

@Mailin  schrieb:

 

Wie schaut es aus, wenn der Arbeitnehmer kündigt und der offene Restbetrag eines zinslosen Arbeitsgeber Darlehens mit dem Lohn verrechnet werden soll? Wie sind da die Schritte?


Lief die aktuelle Darlehenstilgung bereits über die Lohnabrechnung? Welche Nettoabzugsart haben Sie dafür verwendet? Spricht aus Ihrer Sicht etwas dagegen, mit dieser Nettoabzugsart den Restbetrag zu erfassen?

 

Sofern sich AG und Mitarbeiter über die Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche einig sind und der Restbetrag des Darlehens nicht höher ist als der Auszahlbetrag, kann man ggf. auch auf die Prüfung der ansonsten einzuhaltenden Pfändungsfreigrenzen verzichten. 

 

 

0 Kudos
7
letzte Antwort am 08.04.2026 15:34:12 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage