Hallo zusammen, ich habe folgenden Fall. Eine AN war im Mutterschutz bzw. Elternzeit. Jetzt kommt diese zurück. Sie arbeitet in einem systemrelevanten Beruf (Restaurant) das für Sofortmeldungen verpflichtet ist. Muss man nun bei Wiederbeginn eine Sofortmeldung erstellen?
Und ist etwas zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu beachten? Vilen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Soweit 100% Elternzeit im Spiel ist, würde ich auf jeden Fall eine aktuelle Sofortmeldung durchführen.
Verstehe ich das richtig: schöpft die AN die Elternzeit voll aus, dann brauche ich keine Sofortmeldung. Verkürzt die AN die Elternzeit und beginnt vor Ablauf der angegebenen Elternzeit, Ihre Arbeit wieder, dann eine Sofortmeldung machen?
Hallo,
die Antwort von @cro verstehe ich so, dass er unterstellt, dass "nur" Elternzeit genommen wurde (d.h. nicht nebenher im zulässigen Rahmen gearbeitet wurde).
Dabei ging der Wiederaufnahme der Tätigkeit rein meldetechnisch betrachtet nur eine Unterbrechung und keine (sv-rechtliche) Abmeldung (wie z.B. bei einer Aussteuerung) voraus, weshalb ich davon ausgehe, dass anlässlich der Wiederaufnahme der Tätigkeit keine Sofortmeldung erforderlich ist.
Wenn da etwas fällig wäre, dann hätte das Lohnprogramm doch auch sicher einen entsprechenden Hinweis zu bieten.
Zumindest hatten wir diesbezüglich noch nie Beanstandungen bei Überprüfungen gehabt - da hätte sich mit einiger Sicherheit ein Prüfer freudig darauf gestürzt, wenn wir da etwas unterlassen hätten.
Andererseits schadet eine "Sofortmeldung zu viel" auch nicht.
@rvh schrieb:Hallo,
die Antwort von @cro verstehe ich so, dass er unterstellt, dass "nur" Elternzeit genommen wurde (d.h. nicht nebenher im zulässigen Rahmen gearbeitet wurde).
Andererseits schadet eine "Sofortmeldung zu viel" auch nicht.
Sehe ich genauso. Ich habe übrigens auch noch nie i.S. Sofortmeldung etwas von der DRV oder dem Zoll gehört.
Hallo cro,
jetzt habe ich mehr Daten zu meinem Anliegen. Die ANin hat vom 15.01.2021 - 07.11.2023 Elternzeit beantragt. Nun fängt sie wieder am 10.11.2021 mit der Arbeit an. Das heißt:
Sie beendet die Elternzeit vorzeitig und ich trage im Programm des Enddatum der Elternzeit mit 09.11.2021 ein. Rechnet das Programm nun selbstständig und entfernt die Unterbrechung oder muss ich trotzdem (Restaurant) eine Sofortmeldung machen ?
jetzt habe ich mehr Daten zu meinem Anliegen. Die ANin hat vom 15.01.2021 - 07.11.2023 Elternzeit beantragt. Nun fängt sie wieder am 10.11.2021 mit der Arbeit an. Das heißt:
Sie beendet die Elternzeit vorzeitig und ich trage im Programm des Enddatum der Elternzeit mit 09.11.2021 ein. Rechnet das Programm nun selbstständig und entfernt die Unterbrechung oder muss ich trotzdem (Restaurant) eine Sofortmeldung machen ?
jetzt habe ich mehr Daten zu meinem Anliegen. Die ANin hat vom 15.01.2021 - 07.11.2023 Elternzeit beantragt. Nun fängt sie wieder am 10.11.2021 mit der Arbeit an. Das heißt:
Sie beendet die Elternzeit vorzeitig und ich trage im Programm des Enddatum der Elternzeit mit 09.11.2021 ein. Rechnet das Programm nun selbstständig und entfernt die Unterbrechung oder muss ich trotzdem (Restaurant) eine Sofortmeldung machen ?