abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sofortmeldungen Lohn und Gehalt

9
letzte Antwort am 29.10.2021 08:33:12 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Ela1967
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
624 Mal angesehen

Hallo zusammen, ich habe folgenden Fall. Eine AN war im Mutterschutz bzw. Elternzeit. Jetzt kommt diese zurück. Sie arbeitet in einem systemrelevanten Beruf (Restaurant) das für Sofortmeldungen verpflichtet ist. Muss man nun bei Wiederbeginn eine Sofortmeldung erstellen?

Und ist etwas zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu beachten? Vilen Dank für die schnelle Rückmeldung.

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 10
609 Mal angesehen

Soweit 100% Elternzeit im Spiel ist, würde ich auf jeden Fall eine aktuelle Sofortmeldung durchführen.

0 Kudos
Ela1967
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 10
574 Mal angesehen

Verstehe ich das richtig: schöpft die AN die Elternzeit voll aus, dann brauche ich keine Sofortmeldung. Verkürzt die AN die Elternzeit und beginnt vor Ablauf  der angegebenen Elternzeit, Ihre Arbeit wieder, dann eine Sofortmeldung machen? 

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 10
564 Mal angesehen

@cro 

verstehe ich so, dass wenn Elternzeit ohne Teilzeitarbeit genommen wurde, die Sofortmeldung erneut generiert werden sollte.

 

Nicht verstehe ich @cro, dass er von Verkürzung der EZ sprach.

0 Kudos
rvh
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 10
550 Mal angesehen

Hallo,

 

die Antwort von @cro verstehe ich so, dass er unterstellt, dass "nur" Elternzeit genommen wurde (d.h. nicht nebenher im zulässigen Rahmen gearbeitet wurde).

 

Dabei ging der Wiederaufnahme der Tätigkeit rein meldetechnisch betrachtet nur eine Unterbrechung und keine (sv-rechtliche) Abmeldung (wie z.B. bei einer Aussteuerung) voraus, weshalb ich davon ausgehe, dass anlässlich der Wiederaufnahme der Tätigkeit keine Sofortmeldung erforderlich ist.

 

Wenn da etwas fällig wäre, dann hätte das Lohnprogramm doch auch sicher einen entsprechenden Hinweis zu bieten.

 

Zumindest hatten wir diesbezüglich noch nie Beanstandungen bei Überprüfungen gehabt - da hätte sich mit einiger Sicherheit ein Prüfer freudig darauf gestürzt, wenn wir da etwas unterlassen hätten.

 

Andererseits schadet eine "Sofortmeldung zu viel" auch nicht.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 10
535 Mal angesehen

@rvh  schrieb:

Hallo,

 

die Antwort von @cro verstehe ich so, dass er unterstellt, dass "nur" Elternzeit genommen wurde (d.h. nicht nebenher im zulässigen Rahmen gearbeitet wurde).

 

 

Andererseits schadet eine "Sofortmeldung zu viel" auch nicht.


 Sehe ich genauso. Ich habe übrigens auch noch nie i.S. Sofortmeldung etwas von der DRV oder dem Zoll gehört. 

0 Kudos
Ela1967
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 10
501 Mal angesehen

Hallo cro,

 

jetzt habe ich mehr Daten zu meinem Anliegen. Die ANin hat vom 15.01.2021 - 07.11.2023 Elternzeit beantragt. Nun fängt sie wieder am 10.11.2021 mit der Arbeit an. Das heißt:

Sie beendet die Elternzeit vorzeitig und ich trage im Programm des Enddatum der Elternzeit mit 09.11.2021 ein. Rechnet das Programm nun selbstständig und entfernt die Unterbrechung oder muss ich trotzdem (Restaurant) eine Sofortmeldung machen ?

0 Kudos
Ela1967
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 10
487 Mal angesehen

 

 

jetzt habe ich mehr Daten zu meinem Anliegen. Die ANin hat vom 15.01.2021 - 07.11.2023 Elternzeit beantragt. Nun fängt sie wieder am 10.11.2021 mit der Arbeit an. Das heißt:

Sie beendet die Elternzeit vorzeitig und ich trage im Programm des Enddatum der Elternzeit mit 09.11.2021 ein. Rechnet das Programm nun selbstständig und entfernt die Unterbrechung oder muss ich trotzdem (Restaurant) eine Sofortmeldung machen ?

0 Kudos
Ela1967
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 10
485 Mal angesehen

 

 

jetzt habe ich mehr Daten zu meinem Anliegen. Die ANin hat vom 15.01.2021 - 07.11.2023 Elternzeit beantragt. Nun fängt sie wieder am 10.11.2021 mit der Arbeit an. Das heißt:

Sie beendet die Elternzeit vorzeitig und ich trage im Programm des Enddatum der Elternzeit mit 09.11.2021 ein. Rechnet das Programm nun selbstständig und entfernt die Unterbrechung oder muss ich trotzdem (Restaurant) eine Sofortmeldung machen ?

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 10
467 Mal angesehen

@Ela1967  schrieb:

Hallo cro,

 Nun fängt sie wieder am 10.11.2021 mit der Arbeit an. Das heißt:

Sie beendet die Elternzeit vorzeitig und ich trage im Programm des Enddatum der Elternzeit mit 09.11.2021 ein.  


Richtig. Und da es nicht schadet, machen Sie eine Sofortmeldung per 10.11.2021.

9
letzte Antwort am 29.10.2021 08:33:12 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage