Hallo zusammen, ich habe folgenden Fall. Eine AN war im Mutterschutz bzw. Elternzeit. Jetzt kommt diese zurück. Sie arbeitet in einem systemrelevanten Beruf (Restaurant) das für Sofortmeldungen verpflichtet ist. Muss man nun bei Wiederbeginn eine Sofortmeldung erstellen?
Und ist etwas zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu beachten? Vilen Dank für die schnelle Rückmeldung.
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