Hallo Frau Hauch, ich habe folgendes Sachlage: ein MA meines Mandanten ist an 25.11.1955 geboren, sprich wird Sie wird dieses Jahr Rentner. Sie hat bis jetzt keinen Rentenantrag gestellt und will das auch nicht künftig tun. Nun meine Fragen: - ab wann bzw. mit welcher Lohnabrechnung zahlt sie keine RV/AV mehr? - der AG zahlt aber beides weiterhin? - welches Datum ist für die Rentenbefreiung maßgeblich? Besten Dank für Ihre Rückmeldung und Mühe. LG Ela
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