Wir haben einen größeren Mandaten der immer wieder mit Nachfragen bezüglich Rente kommt.
- was bringt RV im Minijob bzw. ist es bei Mitarbeiter x zu raten?
- Eintritt Rente: wann was ist zu raten?
- Zuverdienst errechnen bei Weiterbeschäftigung
etc.
Ich und die Kollegen finden das schwierig und auch zwiespältig ob wir hier was sagen sollten …
Unsere Chefetage meinen wir sollen uns Seminare hierzu raussuchen und uns weiterbilden
Teil rufen die Mitarbeiter auch direkt bei uns an von dem Mandaten. Der unterstützt das. Ich finde das unschön aber Vorgabe von oben: wenn der Mandant es wünscht ok.
Kennt jemand hier gut Schulungen? Ob online oder Präsenz ist egal
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist ein äußerst komplexes Thema.
Ich hatte vor Jahren damit experimentiert das in mein Kanzleiangebot mit aufzunehmen und hat mit aus dem hause Haufe Verlag ein Rentenprogramm zugelegt. Allerdings habe ich sehr schnell lernen müssen das das ganze ineffizient ist. Um wirklich richtige Aussagen zu machen, müsste man die kompletten Rentenverläufe in der Vergangenheit eingeben als auch die Zukunft mit unterschiedlichen Renteneintrissszenarien simulieren. Dies ist ausgesprochen Zeitaufwändig und aus meiner Sicht nicht abrechenbar. Daher habe ich das bleiben lassen und empfehle entweder zu den Beratungstagen der dt. Rentenversicherung oder es gibt auch unabhängige Rentenberater die Zugriff auf die Daten der dt. RV haben und letztlich gibt es auch noch unabhängige Versicheurngsmakler.
Ich selbst gebe nur noch Auskünfte relativ pauschaler Art wie sich der ein oder andere Fall ausgrund meiner Praxiserfahrung darstellt.
Hallo @Ewa123 ,
ich kann mich da @bodensee nur anschließen: Lassen Sie die Finger davon! Das ist ein eigenes und dazu noch hochkomplexes Rechts(-beratungs!)gebiet, das man nicht mal "nebenbei" mit anbieten kann (bzw. darf).
Beraten können, weil das nämlich ihr Tagwerk ist,(zumindest theoretisch) fachkundig:
1. die Mitarbeiter der Rentenversicherung (zumindest sollten die das können),
2. die Versicherungsältesten (die sind ehrenamtlich tätig) sowie
3. selbständige Rentenberater.
Das Thema Teilrente ist ein ebenfalls sehr interessantes Gebiet; da kann man schon mal testen, ob die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung sachkundig beraten können.
Vielleicht kann ein "großer" Mandant auch selbst mal an die Deutsche Rentenversicherung herantreten und um eine "Firmenkundenberatung" (gerne im Beisein des steuerlichen Beraters) bitten.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Moin,
als Steuerberater wäre ich da auch sehr vorsichtig, da ich damit leicht in die unerlaubte Rechtsberatung rutsche und dies im Zweifelsfall dann womöglich auch nicht durch die Berufs-HV gedeckt ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz