Hallo in die Gruppe!
Ich habe den Fall dass ein Mitarbeiter im Hochbaugewerbe am 01.02. angefangen hat, und im Monat Februar wegen Schlechtwetter an zwei Tagen Ausfallstunden (19 Std.) hatte.
Laut Arbeitsvertrag sollte er im Monat mindestens 176 Stunden leisten. Tatsächlich hat er 199,5 Stunden gearbeitet.
Plus 19 Stunden Ausfall wegen der Witterung. Wie wird das nun gehandhabt? Werden die Ausfallstunden erstmal mit den Überstunden verrechnet? Oder muss für die zwei Tage Ausfall KUG angemeldet werden, bzw. was ist mit dem Winterzuschussgeld? Ich hoffe auf eure Hilfe...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@SHS1 schrieb:Werden die Ausfallstunden erstmal mit den Überstunden verrechnet?
Ja. (S-)Kug wird nur bis zur Sollarbeitszeit gezahlt. Wenn er darüber hinaus gearbeitet hat, werden Über- und Ausfallstunden verrechnet.
Hallo nochmal,
Wie wird denn in dem Fall das "Zuschuss Wintergeld" (2,50 Euro pro ausgefallene Std.) in die Abrechnung eingepflegt?
Ich wollte die Lohnart 405 anlegen. Diese wird aber nicht vorgeschlagen? Die Lohnart 540 ist angelegt.
Habe ich noch etwas übersehen? Im Stundenkalender sind die Std. mit WA eingetragen. (witterungsbedingter Ausfall). Die Std. habe ich als positiven Wert eingetragen und mit der Lohnart 540.
Vielen Dank für eine Info.
LG Steffi
Zuschuss-Wintergeld gibt es nur für Stunden, die dem AZK entnommen werden um Ausfall zu kompensieren. Das passiert hier ja auch nicht. 😉
Wie wird denn in dem Fall das "Zuschuss Wintergeld" (2,50 Euro pro ausgefallene Std.) in die Abrechnung eingepflegt?Ich wollte die Lohnart 405 anlegen. Diese wird aber nicht vorgeschlagen?
Zuschuss Wintergeld wird mit SLA 526 angelegt. Die SLA 405 existiert nicht.
Wird ein AZK geführt? Der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn ein AZK existiert.
Reine Verrechnung mit Überstunden funktioniert nicht.
Wurde der Baulohnassistent für die Einrichtung des Baulohns verwendet?
Diese Lohnart sollte eigentlich von Anfang an existieren.