Hallo in die Gruppe! Ich habe den Fall dass ein Mitarbeiter im Hochbaugewerbe am 01.02. angefangen hat, und im Monat Februar wegen Schlechtwetter an zwei Tagen Ausfallstunden (19 Std.) hatte. Laut Arbeitsvertrag sollte er im Monat mindestens 176 Stunden leisten. Tatsächlich hat er 199,5 Stunden gearbeitet. Plus 19 Stunden Ausfall wegen der Witterung. Wie wird das nun gehandhabt? Werden die Ausfallstunden erstmal mit den Überstunden verrechnet? Oder muss für die zwei Tage Ausfall KUG angemeldet werden, bzw. was ist mit dem Winterzuschussgeld? Ich hoffe auf eure Hilfe...
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