abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Schlüsselung Fehlzeit

5
letzte Antwort am 31.03.2023 13:50:01 von Julia_Nagengast
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
NadineM
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
426 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich bin mir gerade nicht ganz sicher welche Schlüsselung bei der Fehlzeit ich eingeben muss.

 

Folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer ist seit 2004 angestellt, seit 03.09.21 krank und bezieht seit 15.10.21 Krankengeld.

Nun endet der Bezug von Krankengeld und der Arbeitnehmer beantragt Arbeitslosengeld zur Überbrückung bis zu Beginn der Reha, bei welcher er dann von der Renteversicherung eine Grundsicherung erhält. AN ist weiterhin angestellt, also nicht gekündigt.

 

Nun verlangst das AA natürlich auch noch eine Arbeitsbescheinigung für die gesamte Beschäftigungszeit per DÜ. Was nehme ich hier?

 

Also eigentlich gleich 2 Fragen.

 

Viele Grüße

dirkschmakies
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
421 Mal angesehen

Hallo @NadineM ,

 

was die Arbeitsbescheinigung angeht, kann ich leider nicht helfen (ich weiß auch gerade nicht, ob da sowas angefordert wurde in meinem Fall oder nicht - ist schon etwas her).

 

Bei der Beschäftigung nach Krankengeldende habe ich in Lohn und Gehalt auf jeden Fall nach etwas ausprobieren KE genommen. Das führt zum gewünschten Ergebnis und wurde bis jetzt auch von keiner Stelle bemängelt.

 

Viele Grüße,

Dirk Schmakies

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 6
398 Mal angesehen

Moin,

 

die Unterbrechung Krankengeld muss entsprechend beendet und eine neue Unterbrechung "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erfasst werden

 

Uwe_Lutz_0-1679387356683.png

 

Zu der Arbeitsbescheinigung gucken Sie am Besten mal in den Beitrag

 

Arbeitsbescheinigung nach Krankengeldende - DATEV-Community - 343423

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 6
395 Mal angesehen

Hallo NadineM,

 

schauen Sie sich bitte die Dok's an:

 

1001711; 1018638; 1070718.

 

Da ist eigentlich alles soweit beschrieben. Als Grund für die Unterbrechung geben Sie "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" an. Bezüglich Bescheinigung s. o.g. Dok's.

 

Grüße

M_H

NadineM
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
323 Mal angesehen

Danke zusammen, dann lag ich gar nicht so falsch.

 

Arbeitsbescheinigung hab ich jetzt auch, allerdings nur für die letzten 5 Jahre 😐  denke aber auch, anders ist das gar nicht möglich. 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
275 Mal angesehen

Hallo Community,


vielen Dank für die bisherigen Beiträge.


Ich möchte noch folgendes ergänzen:


Im Dokument Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung über Nebeneinkommen übermitteln (BEA), welches @M_H bereits erwähnt hat, finden Sie unter Punkt 5.2 eine Aufstellung, welche Abrechnungsergebnisse für welchen Zeitraum bescheinigt werden.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
5
letzte Antwort am 31.03.2023 13:50:01 von Julia_Nagengast
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage