Hallo Zusammen,
ich bin mir gerade nicht ganz sicher welche Schlüsselung bei der Fehlzeit ich eingeben muss.
Folgender Sachverhalt:
Arbeitnehmer ist seit 2004 angestellt, seit 03.09.21 krank und bezieht seit 15.10.21 Krankengeld.
Nun endet der Bezug von Krankengeld und der Arbeitnehmer beantragt Arbeitslosengeld zur Überbrückung bis zu Beginn der Reha, bei welcher er dann von der Renteversicherung eine Grundsicherung erhält. AN ist weiterhin angestellt, also nicht gekündigt.
Nun verlangst das AA natürlich auch noch eine Arbeitsbescheinigung für die gesamte Beschäftigungszeit per DÜ. Was nehme ich hier?
Also eigentlich gleich 2 Fragen.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @NadineM ,
was die Arbeitsbescheinigung angeht, kann ich leider nicht helfen (ich weiß auch gerade nicht, ob da sowas angefordert wurde in meinem Fall oder nicht - ist schon etwas her).
Bei der Beschäftigung nach Krankengeldende habe ich in Lohn und Gehalt auf jeden Fall nach etwas ausprobieren KE genommen. Das führt zum gewünschten Ergebnis und wurde bis jetzt auch von keiner Stelle bemängelt.
Viele Grüße,
Dirk Schmakies
Moin,
die Unterbrechung Krankengeld muss entsprechend beendet und eine neue Unterbrechung "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erfasst werden
Zu der Arbeitsbescheinigung gucken Sie am Besten mal in den Beitrag
Arbeitsbescheinigung nach Krankengeldende - DATEV-Community - 343423
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo NadineM,
schauen Sie sich bitte die Dok's an:
1001711; 1018638; 1070718.
Da ist eigentlich alles soweit beschrieben. Als Grund für die Unterbrechung geben Sie "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" an. Bezüglich Bescheinigung s. o.g. Dok's.
Grüße
M_H
Danke zusammen, dann lag ich gar nicht so falsch.
Arbeitsbescheinigung hab ich jetzt auch, allerdings nur für die letzten 5 Jahre 😐 denke aber auch, anders ist das gar nicht möglich.
Hallo Community,
vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Ich möchte noch folgendes ergänzen:
Im Dokument Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung über Nebeneinkommen übermitteln (BEA), welches @M_H bereits erwähnt hat, finden Sie unter Punkt 5.2 eine Aufstellung, welche Abrechnungsergebnisse für welchen Zeitraum bescheinigt werden.