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Schätzbeitrag für bereits abgerechneten Monat korrigieren

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letzte Antwort am 29.07.2024 13:21:41 von Christopher_Fürther
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 6
579 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Mandanten, der jetzt gern das Schätzverfahren beenden will und für den bereits abgerechneten Monat die tatsächlichen Beiträge noch melden will (Schätzung ist ihm zu hoch, da Vormonat sehr hoch war).

 

Ich hatte mit der tatsächlichen Abrechnung den Haken für die Schätzung rausgenommen, aber leider nicht nicht gewusst, dass ich zuerst nur die Stammdaten senden muss. Jetzt hat es mir natürlich den Beitragsnachweis nicht korrigiert. Wie kann ich jetzt nachträglich noch die tatsächlichen Abrechnungswerte für den bereits abgerechneten Monat übermitteln und somit meine automatische Schätzung überschreiben?

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
546 Mal angesehen

Gar nicht. 

 

Ich hatte auch einen Mandant im Schätzungsverfahren, der zum anderen StB gegangen ist und die nicht mit Schätzungsverfahren arbeiten wollen.

 

Ich hatte auch versucht dies zu korrigieren. War nicht möglich. Musste alles per SV-Portal manuell korrigieren.

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
529 Mal angesehen

Manuelle den Beitragsnachweis zu korrigieren ist auch blöd. Da muss man dann auch die Buchungssätze und alles selbst machen und außerdem fehlt einem die entsprechende Auswertung im Lohnprogramm.

 

So sehr ich manche Hinweisfenster auch einfach nur nervig finde, aber an der Stelle wäre es doch echt sinnvoll! Sobald man den Haken beim Schätzverfahren setzt bzw. entfernt sollte der Hinweis aufpoppen dass man bitte zunächst nur die Stammdaten ins RZ senden soll da andernfalls die Einstellung nicht wirksam wird.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
406 Mal angesehen

Hallo,


vielen Dank für Ihren Vorschlag zur Programmverbesserung. Gern habe ich diesen zur weiteren Prüfung an unsere Entwicklungsabteilung weitergegeben.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Heidi2
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
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Hallo zusammen,

 

genau das ist mir jetzt auch passiert. Ich hab den Haken rausgenommen, aber nicht erst die Stammdaten gesendet, sondern direkt die Abrechnung. Jetzt schlägt mir der Mandant natürlich die Buchungsliste um die Ohren und bekommt die Krankenkassen nicht abgestimmt.

Könnte man die Beitragsnachweise Juli, die ja als Schätzung bereits mit der Abrechnung Juni erstellt worden sind, nicht über die Mandantendaten - Krankenkassen - voraussichtliche Beitragsschuld korrigieren?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
278 Mal angesehen

Hallo @Heidi2,


eine Korrektur ist in diesem Fall nur noch über das SV-Meldeportal möglich.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.07.2024 13:21:41 von Christopher_Fürther
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