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SV-Jahresmeldung/Systemwechsel nach Dezember-Abrechnung

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letzte Antwort am 12.02.2024 15:07:27 von Uwe_Lutz
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kari
Einsteiger
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Ich habe in LODAS den Dezember 2015 wie gewöhnlich abgerechnet und erfahre nun, dass der Mandant wechselt.

Die Abrechnung für Januar 2016 soll schon nicht mehr von mir erledigt werden.

Wie erhalte ich nun die noch ausstehenden SV-Jahresmeldungen für 2015 und die Übermittlung der BG-Werte, die eigentlich mit der Januar-Abrechnung durchgeführt werden?

Muss ich den Dezember 2015 komplett wieder abrechnen mit Angabe des 31.12.2015 beim Systemwechsel?

Oder geht es eleganter?

Danke vorab!

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Richter,

sollen die Arbeitnehmer mit dem Abgabegrund 36 oder 30 abgemeldet werden? Damit die UV-Jahresmeldung erstellt wird, müssen je nach Meldegrund folgende Eingaben im Programm vorgenommen werden:

Abmeldung mit Grund der Abgabe 30

  • Erfassen Sie für alle Arbeitnehmer unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume das Austrittsdatum 31.12.2015.
  • Senden Sie eine Erstabrechnung für Januar 2016.

Ergebnis: Für alle Arbeitnehmer wird die Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung (Meldegrund 30) zum 31.12.2015 erstellt und die UV-Jahresmeldung für das Jahr 2015.

Abmeldung mit Grund der Abgabe 36

  • Erfassen Sie bitte im Bearbeitungsmonat 12/2015 unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Feld "Ende" bei Abrechnung über DATEV den 31.12.2015.
  • Senden Sie eine Wiederabrechnung komplett für 12/2015.

Ergebnis: In diesem Fall wird für alle Arbeitnehmer eine DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 36 ohne Datenbaustein zur Unfallversicherung ausgegeben. Eine UV-Jahresmeldung (Grund 92) wird nicht erstellt. Grund dafür ist, dass aufgrund des Systemwechsels der Januar 2016 nicht mehr abgerechnet werden kann. Aktuell muss die Meldung manuell über sv.net abgegeben werden.

Ein schönes Wochenende wünscht

Laura Klaus

Personalwirtschaft

DATEV eG

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Klaus,

Hallo Frau Richter,

eine Abmeldung mit GdA 30 wäre in diesem Fall m.E. falsch, da die Mitarbeiter ja nicht ausscheiden, sondern dies nur über einen anderen Berater abgerechnet wird.

Wenn nun der neue Berater auch mit DATEV (und dem gleichen Lohnpogramm) arbeitet und eine Übertragung der Daten im Rechenzentrum erfolgt, muss weiter nichts gemacht werden, da dann mit der Januar-Abrechnung beim neuen Berater die Übermittlung der Jahresmeldung erfolgt.

Wenn diese Übertragung nicht vorgenommen werden soll, würde ich in dem Fall für den Bearbeitungsmonat 12/2015 rückwirkend die Stammdaten unter Mandantendaten - Sozialverischerung - Allgemeine Daten ändern und den Haken bei "DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen" setzen.

Wenn dann eine Wiederholungsabrechnung für Dezember 2015 für alle Mitarbeiter vorgenommen wird, wird die Jahresmeldung übermittelt und in dem Fall -wenn ich dies nicht völlig falsch verstanden habe- auch die UV-Meldung erstellt.

Eine Meldung mit GdA 36 ist ja im Fall des Wechsels zum 31.12./01.01. gar nicht notwendig, da zum 31.12. ja ohnehin für alle Mitarbeiter eine Meldung erstellt werden muss.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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kari
Einsteiger
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Vielen Dank, sehr geehrte Frau Klaus und sehr geehrter Herr Lutz.

Ich weiß nicht, was ehemaliger Mandant vorhat, also ob und und wen er künftig beauftragt.

Ich habe nun in 12/2015 sowohl

a) unter Mandantendaten - Sozialversicherung - Allgemeine Daten ändern den Haken bei "DEÜV-Jahresmeldungen abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen" gesetzt, als auch

b) unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Feld "Ende" bei Abrechnung über DATEV den 31.12.2015 eingetragen

und sodann komplette Wiederabrechnung durchgeführt.

In den Meldebescheinigungen steht der GdA 36.

Die Entgeltmeldung zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft macht Mandant selbst über www.vbg.de. Die Zahlen hat er von mir.

Muss ich nun tatsächlich noch über SV.net eine weitere UV-Meldung machen? Und: Was droht, wenn ich das nicht tue?

Danke vorab für weitere Hinweise.

Mit frdl. Gruß

K. Richter

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

für das Meldejahr 2015 ist die Erstellung der UV-Jahresmeldung (GdA 92) an die Abrechnung Januar 2016 gekoppelt. Mit einer Wiederabrechnung Dezember 2015 kann - Stand heute - die UV-Jahresmeldung nicht erstellt werden. Auf der Auswertung 63 DEÜV An-/Abmeldungen von 12/2015 ist bei Abrechnungen nach dem 02.01.2016 das Entgelt der Unfallversicherung im Meldegrund 36 Abmeldung aufgrund Systemwechsel nicht mehr enthalten.

Welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die UV-Jahresmeldung nicht übermitteln, können wir derzeit nicht abschätzen. Aber die fehlenden Meldungen werden sicherlich bei der nächsten Betriebsprüfung dem RV-Prüfer auffallen.

Viele Grüße

Laura Klaus

Personalwirtschaft

DATEV eG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Klaus,

ich Danke für die Klarstellung, da ich auch noch so einen Fall auf dem Tisch habe.

Ich hatte dies erst anders verstanden - obwohl es genau so, wie Sie es schreiben auch im Info-Dokument steht.

Ich fürchte, da werden wir dann um die Meldung über sv.net-online nicht herumkommen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

es gibt gute Nachrichten! – Die UV-Jahresmeldung kann nun auch bei einem Systemwechsel erstellt werden.

Sie haben die Meldung (Grund der Abgabe 92) für das Kalenderjahr 2015 noch nicht manuell mit SV.net erstellt? – Dann können Sie seit heute die folgende Option in LODAS nutzen:
Wenn mit einer (Wieder-) Abrechnung Dezember eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe 36 Systemwechsel erzeugt wurde, so kann nun mit einer (erneuten) Wiederabrechnung für 12/2015 die UV-Jahresmeldung mit Grund 92 erstellt und an die Datenannahmestellen übermittelt werden.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung!

Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
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Nadine1993
Beginner
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Hallo zusammen,

 

gibt es dazu auch eine Lösung bezüglich der Jahresmeldung?

Wir haben mit Juli 2022 einen Mandantenübertrag von Lohn und Gehalt auf LODAS erhalten.

Nun wurde zum 31.12.2022 eine Systemwechsel Meldung erstellt, leider fehlt noch die UV-Jahresmeldung sowie die Jahresmeldung 2022 zur Sozialversicherung.

Aus der neuesten Antwort habe ich nun verstanden, mit einer erneuten WDH-Abrechnung die UV Jahresmeldung erstellt wird. Wird dann auch die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das gesamte Jahr 2022 erstellt?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Jahresmeldung wird nicht erstellt.


In Ihrem Fall treffen zum 31.12. zwei Meldegründe aufeinander, die Systemwechsel-Abmeldung (Grund der Abgabe 36) und die Jahresmeldung (Grund der Abgabe 50). Hierbei wird nur die Meldung mit dem niedrigeren Meldegrund erstellt.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nadine1993
Beginner
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Vielen Dank für die Rückmeldung und wie bekomme ich die Jahresmeldungen für das Jahr 2022 erstellt?

Und sind dann die Daten vom Vorberater (Abrechnung bis 30.04.2022 Vorberater über Lohn & Gehalt) enthalten?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Nadine1993  schrieb:

Vielen Dank für die Rückmeldung und wie bekomme ich die Jahresmeldungen für das Jahr 2022 erstellt?

 


Wenn die Systemwechselmeldung erstellt wurde, sind keine Jahresmeldungen zu erstellen, da die Daten bereits an die Krankenkassen gemeldet wurden.

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Hallo Herr Stein, 

 

ich hatte einen Mandantenübertrag nach der Dezember-Abrechnung - von LODAS nach LODAS. 

 

Bezüglich der Meldungen hatte ich mir keine Gedanken gemacht, da ich davon ausging, dass die Übernehmende Stelle die Meldungen mit der Januar-Abrechnung übermittelt. 

 

Nun habe ich die Anfrage des ehemaligen Mandanten dass ich die Jahresmeldungen für das Vorjahr noch erstellen muss. 

 

Ist das so? 

 

Gruß Jasmina Reichert

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Reichert,


die Jahresmeldung mit DEÜV Meldegrund 50 wird in der Regel mit der Januar-Abrechnung erstellt. Auch bei einem Mandantenübertrag von LODAS zu LODAS.


Soll diese abweichend im Dezember erstellt werden, kann dies unter Mandantendaten I Sozialversicherung I Allgemeine Daten, Register Beitragsnachweis/DEÜV entsprechend geschlüsselt werden.


Ob dies so durchgeführt werden soll, können wir nicht beurteilen. Halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit dem übernehmenden Berater.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Hallo Frau Schön, 

Danke für Ihre Rückmeldung. 

Grundsätzlich interessiert mich an dieser Stelle in wessen Verantwortung die Erstellung der Meldung liegt. 

Meiner Meinung nach hätte die Meldung mit der Januar Abrechnung vom über den neuen Berater übermittelt werden müssen. 

Ist dies korrekt?

Gruß Jasmina Reichert

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Jasmina25  schrieb:

 

 

Grundsätzlich interessiert mich an dieser Stelle in wessen Verantwortung die Erstellung der Meldung liegt. 

 


Das wird Ihnen m.E. weder die DATEV noch sonst ein anderer Nutzer beantworten können. Dies hängt letztlich von der Absprache zwischen Mandant, altem Steuerberater und neuem Steuerberater ab.

 

Wenn die LODAS-Daten im Rechenzentrum übertragen werden, ist es eigentlich der "Normalfall", dass der neue Berater dies fortsetzt und dann auch etwaige Jahresmeldungen bei ihm erfolgen.

Wenn Sie die Daten nach Übernahme im Rechenzentrum gelöscht haben (auch das ist eigentlich üblich), können Sie die Jahresmeldung ohnehin nicht mehr über LODAS und das RZ machen, da dort dann nichts mehr ist.

 

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letzte Antwort am 12.02.2024 15:07:27 von Uwe_Lutz
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