Hallo zusammen,
ich glaube ich bekomme langsam eine Krise.
Da wir eine Programmumstellung von SAP zu Lodas hatten und dies eine Fremdfirma übernommen hart, bin ich jetzt dabei alles nach und nach zu prüfen und mir fallen immer mehr Fehler/Unsicherheiten auf.
Jetzt geht es um die steuer- und SV-Freiheit der SFN-Zuschläge.
Die LA wurden wie folgt angelegt:
Stamm-LA Steuer/SV/UV %
Nachtzuschlag 770 4- Bezüge steuer u.-SV-frei 20%
Sonntag 774 ~,,~ 25%
Feiertag 778 ~,,~ 35%
Ich habe vorher noch nie öffentlichen Dienst abgerechnet, deswegen kann ich mich auch nur auf die (leider etwas zu kurz geratene) Einarbeitung meiner Vorgängerin verlassen.
In SAP waren die Zuschläge komplett steuer- und SV-frei.
Das macht für mich auch Sinn, da wir mit den Prozentsätzen unter der steuer-/SV-pflicht sind.
In Lodas werden sie momentan wegen der Schlüsselung 4 in der Registerkarte Steuer/SV/UV auch komplett steuer-und SV-frei abgerechnet.
Jetzt habe ich mir aber zur Sicherheit folgendes Dokument durchgelesen:
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) - DATEV Hilfe-Center
Dort steht folgendes:
Also habe ich das mal nachträglich im Juli eingegeben und für eine Mitarbeiterin die alle Zuschläge hatte eine NB angestoßen.
Auf dieser ist jetzt eine NB und es fallen steuer- u. SV-Beiträge an.
Doch ich verstehe nicht wieso. Der Grundlohn ist unter 25 € und mit den %-Sätzen liegen wir auch drunter.
Was übersehe ich?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Hallo,
gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Was hast Du unter Mandantendaten/Arbeitszeiten/Kug/SFN zur Bildung des Basisgrundlohn ausgewählt?
@Momo1 schrieb:Hallo zusammen,
Jetzt habe ich mir aber zur Sicherheit folgendes Dokument durchgelesen:
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) - DATEV Hilfe-Center
Du kannst dir ja mal Auswertung 95 (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge) holen oder in den Auswertungen online ansehen.
Dort sollte die Berechnung erläutert sein.
Wenn ich das richtig gerechnet habe, sind ja knapp 20€ nicht pflichtig abgerechnet.
Guten Morgen,
ich bitte um Verzeihung für die verspätete Antwort.:
Dies wurde auch bei der Umstellung hinterlegt. Aber bei keinem Mitarbeiter (außer bei den Minijobbern) ist der Stundenlohn 1 hinterlegt, da wir mit den Entgelttabellen arbeiten.
Die Auswertung war leider noch nicht angelegt. Ich habe es diesen Monat nachgeholt.
Vielen Dank, habe ich schon gemacht.
Hat mir nicht geholfen.
Dann solltest Du mal "Festlohn" als Bildung für den Basisgrundlohn ausprobieren. Und im ersten betroffenen monat ändern.
Siehe auch die Erläuterung zu dem Feld: Bildung des Basisgrundlohns (Liste) - DATEV Hilfe-Center
Erläuterungen zu einem Feld kann man über Hilfe/Direkthilfe und dann das gewünschte Feld anklicken erreichen. Manchmal hilfreich.
Vielen Dank für die Antwort.
Das mit der Direkthilfe wusste ich schon, aber manchmal sind die Erläuterungen leider nicht so gut / ausführlich.
Ich muss das mit meiner Chefin besprechen, ob ich das machen darf.
Wahrscheinlich werden wir das dann erst im nächsten Lohnlauf probieren, da wird heute abrechnen wollen.
Immerhin kann ich mir dann die Auswertung 95 von diesem Monat angucken.
Vielleicht komme ich damit dann schon weiter. ☺
Wir haben letzte Woche den August abgerechnet.
Jetzt wollte ich die Auswertung 95 angucken, aber in Lodas Auswertungen ist sie nicht vorhanden.
Woran kann das liegen?
Ich hatte die Auswertung vor der Abrechnung rückwirkend ab Januar angelegt.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Auswertungen kann man nicht in einem Monat anlegen.
Auch weiß ich nicht, ob man die Stammdaten mit der neuen Auswertung nicht vor dem Abrechnungslauf senden muss.
Aber schau mal in den Auswertungen online nach, ob sie da nicht vielleicht sogar vorhanden ist.
Wo finde ich Auswertungen online?
Ich habe jetzt schon ein paar mal davon gehört, es aber noch nie selbst genutzt.
Wenn ich es google, finde ich nur, wie man Auswertungen online bereitstellt.
Unternehmen online
Anwendungen (oben rechts) -> Auswertungen Personalwirtschaft
Eventuell müssen dir noch Rechte gegeben werden, damit du das sehen/aufrufen kannst.
Wir nutzen aktuell kein Unternehmen online.
Ich arbeite nicht in einem Steuerbüro sondern für eine Firma.
Deswegen wird kein Unternehmen online genutzt.
Du musst die Angabe zur Berechnungsgrundlage anpassen. Wenn ihr keinen Stundenlohn erfasst habt, macht eine Einstellung auf Stundenlohn ja keinen Sinn.
Um das Abzukürzen würde ich an Deiner Stelle auch einen Servicekontakt eröffnen, dort wird Dir in der Regel schnell und unkompliziert geholfen.