abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Richtige eAU-Abfrage starten?

5
letzte Antwort am 06.11.2025 13:00:41 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ValiH
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
474 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

leider bin ich mit der eAU-Abfrage noch immer nicht ganz warm geworden. Jetzt haben wir den folgenden Fall: 

 

Mitarbeiter war über 6 Wochen krank. 

 

Erfasst haben wir die Fehlzeit wie folgt: 

Beginn: 21.10.2024 - Ende: 01.12.2024 (Grund: Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung) 

Beginn: 02.12.2024 - offen (Krankengeld) 

 

Jetzt meldet sich der AG mit dem Hinweis, dass wohl ab einem gewissen Datum eine neue Erstbescheinigung ausgestellt wurde.

 

Muss ich die genauen Zeiträume der jeweiligen AU-Bescheinigungen kennen? Diese müsste der AN dann ja liefern können. 

 

Oder könnte ich für den obigen Zeitraum 21.10. - 01.12. jetzt eine "Sammelabfrage" machen und erhalte dann die jeweiligen Zeiträume zurückgemeldet? 

 

Danke für jede Rückmeldung schon jetzt. 

 

Viele Grüße

Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 6
465 Mal angesehen

@ValiH  schrieb:

 

 

Oder könnte ich für den obigen Zeitraum 21.10. - 01.12. jetzt eine "Sammelabfrage" machen und erhalte dann die jeweiligen Zeiträume zurückgemeldet? 

 


Nein, wenn die eAU ab 21.10.2024 jetzt abgerufen werden sollen, besteht nur die Möglichkeit die erste eAU ab 21.10.2024 anzufragen, auf die Rückmeldung zu warten, dann die nächste eAU ab dem Folgetag der Erstbescheinigung abzurufen, warten auf Rückmeldung, nächsten Beginn ab Ende der Folgebescheinigung abrufen, Rückmeldung abwarten....

 

Ob es viel bringt, den AN zu fragen, ist ungewiss. Zumal dieser Ihnen dann die Enddaten der jeweiligen AU-Zeiten mitteilen muss, nicht die Daten, an denen er beim Arzt war.

0 Kudos
ValiH
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
446 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das ist dann natürlich ein mühsames Unterfangen.. 

 

Welches Ende nutze ich dann für die zweite Abfrage? Das sowieso bekannte Enddatum? 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 6
427 Mal angesehen

Moin,

 

die eAU-Abfragen erfolgen immer nur mit einem Beginndatum. Das Ende wird von der KK zurückgemeldet. Und als Beginn immer den Folgetag nach dem letzten gemeldeten Enddatum eintragen.

 

Als Fehlzeit kann unabhängig davon schon der gesamte Zeitraum erfasst bleiben. Sie müssen dann nur gucken, dass durch die Rückmeldungen das Endedatum nicht überschrieben wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

ManjaT
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
365 Mal angesehen

@ValiH  schrieb:

 

Jetzt meldet sich der AG mit dem Hinweis, dass wohl ab einem gewissen Datum eine neue Erstbescheinigung ausgestellt wurde.

 

 


das mit den Erstbescheinigungen zwischen Folgebescheinigungen hab ich auch oft. Wenn der AN zu einem Facharzt geht, wird oft eine Erstbescheinigung ausgestellt.

 

In der Regel erhält der AG aber Post von den KK, dass Mitarbeiter xy seit dann und dann krank ist und bittet um Zuarbeit zum Krankengeld. Das ist zumindest für uns ein guter Kontrollmechanismus. Ab und an hilft auch der Abruf der Vorerkrankungen, was bei uns die Kanzlei macht.

Und ganz manchmal ruf ich die Krankenkasse an.

 

Wir hatten einen Fall, da ging es um 2 Tage, die wir nicht als Vorerkrankung hatten, da der Abruf eine Erstbescheinigung war. Das war ein ewiges Hin und Her.

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 6
116 Mal angesehen

Ich flansch mal meine Frage einfach hier an:

deusex_0-1762430067856.png

 

lt. Dokument ist die "Kind krank Abfrage" noch nicht möglich, was natürlich zu einer Bearbeitungsbarriere führt.

 

Der Mandant trägt dann zwar dennoch die Fehlzeit ein, aber logischerweise wird kein Attest zurückgemeldet, sondern die eAU-Abfrage wird laufend wiederholt; ergebnislos natürlich.

 

Wir wollen ja effizient werden und aus einem etablierten System, keine zwei unvollständigen Systeme führen.

 

Insofern liegt der Ball wohl bei den Krankenkassen, denn was nicht geliefert wird, kann nicht weitergeliefert werden.

 

Hat jemand eine Idee, ob ein Zeithorizont existiert, bis wann die elektronische eAU alle Fehlzeiten erfasst, die über die Krankenkasse gemeldet werden.

 

So ist das wieder mal nix Halbes und nix Ganzes.

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
5
letzte Antwort am 06.11.2025 13:00:41 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage