Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
Frau X hat zum 31.12.24 ihre Praxis an Ihre Nachfolgerin abgegeben. Frau X ist aber weiterhin in der Praxis angestellt. Bekommt aber seit 01.01.25 vorgezogenes Altersruhegeld von der Ärzteversorgung.
Sie ist 1960 geboren und hat somit die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten und ist privat versichert.
Nun hat mich die Mandantin gefragt, ob es denn korrekt ist, wenn beide noch in die gesetzl. RV einzahlen.
Aktuell habe ich sie mit 0110 und 101 geschlüsselt.
Nach einem Telefonat mit der Krankenkasse hieß es , ich muss sie mit 0010 und 120 melden und ab erreichen der regelaltersgrenze mit 0020. Stimmt das? mir kommt das sehr komisch vor?
Sie braucht dann aber einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherung oder?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
eine rechtliche Auskunft kann ich Ihnen hierzu nicht geben. Ich bitte Sie daher, sich mit der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung zu setzen.