Hallo liebe Gemeinde,
ich brauche mal Schwarm*Praxis*Wissen.
ich habe eine Mitarbeiterin, Baujahr 1960 - Januar Geburstag - als Midijob bei uns angestellt. Nun kam heute von der Deutschen Rentenvericherung der Fragebogen zur Klärung des Versicherungsverhältnisses fur den Zeitraum Januar, auf dem vermerkt ist Rentenbeginn 01.02.2023. Zählt das jetzt für mich in der Praxis als Info zum umschlüsseln? 3301 wenn er keinen Beitrag busw 3321 mit Beitrag? Ab Februar 23?
Welche Personengruppe ist denn dann auch richtig 119 oder 120?
Oder muss ich den offiziellen Renentenbescheid vom MA haben?
😞 Hatte ich noch nicht, normal reden die MA vorher und gehen dann maximal mit Minijob in Rente.
Danke
Bezüglich 119 oder 120 muss mit der AN gesprochen werden, da diese entscheidet, ob sie weiterhin in die RV einzahlen will oder nicht.
Baujahr 1960 können erst mit 66 Jahre + 4 Monate in Rente gehen. Wer die 45 Jahre voll hat, 2 Jahre früher. Rentenbeginn zum 01.02.2023 wäre für mich unwahrscheinlich (es sei denn mit Abschlägen).
Da Frührentner, bleibt es bei der Arbeitslosenversicherungspflicht, also mindestens 3311 oder 3111, wenn nicht auf die RV verzichtet wird.
Zuerst mit der AN sprechen. Dann klärt sich, ob RV-Freiheit oder nicht und wann Rentenbeginn ist.
Hallo,
zunächst sollte m.E. geklärt werden, um WAS für eine Rente es sich handelt. Je nachdem kann das unterschiedlich zu bewerten sein.
Bei Teilrentenbezug wäre m.W. sogar PGR 101/ BGR 1-1-1-1 möglich. Insoweit wäre der Rentenbscheid hilfreich
Gruß, vw
Lieben Dank für die Antworten.
Ich hab sie heute angerufen, und man fällt ja immer aus allen Wolken. Sie geht mit Abzügen in Rente -mit 63! Sie möchte auch nicht weiter einzahlen.
Gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass die Personengruppe 119 und 3311 korrekt ist in diesem Fall? Hatte ich so noch nicht. Rentenbescheid habe ich mir angefordert und schlüssel erst danach rückwirkend um als Korrektur.
Danke
Da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, ist Beitragsgruppenschlüssel 3111 und Personengruppe 120 zu wählen.
Aussuchen kann sie sich da nichts, solange die Regelaltersgrenze nicht erreicht ist.