Hallo ich habe folgendes Problem.
Gearbeitet wird mit Lohn und Gehalt.
Der Mitarbeiter ist seit dem 01.01.2020 im K6.
Der Antrag wurde am 06.12.2020 gestellt.
Beginn Rente ist der 01.12.2020
befristet und endet mit dem 28.02.2023
Die Rente wird ab dem 01.06.2021 laufend monatlich ausbezahlt.
Für die vorherigen Monate 01.12.2020 bis 31.05.2021 bekommt der Mitarbeiter vorläufig keine Nachzahlung.
Besteht dann noch Urlaubsanspruch für das Jahr ?
Wie muss ich diesen Fall richtig eingeben?
Über Hilfen wäre ich sehr dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nein, bei voller Erwerbsminderung fällt kein Urlaubsanspruch an.
LG
Sabine
Danke
weist du auch wie ich das eingeben muss ?
LG
Im Kalender ER
kannst du unten auch bis 2023 befristen
LG
Sabine
ab wann beginnt denn das ER muss ich das Rückwirkend eingeben ab dem 01.12.2020 oder erst ab dem 01.06.2021 ?
Die Rente hat sie doch erst ab 01.06.2021 dann würde ich es auch da erfassen
LG
Sabine
ne, die Rente ist schon ab 2020 dann ab da
LG
Sabine
Darf ich denn jetzt noch was im letzten Jahr ändern ? Also den Dezember 2020?
@itreptau schrieb:
nein, bei voller Erwerbsminderung fällt kein Urlaubsanspruch an.
Nach meiner Kenntnis entsteht auch während der Erwerbsminderungsrente Urlaubsanspruch, der erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres verfällt.
Können Sie mir vielleicht weiterhelfen wie ich das eingeben muss. Also ab wann ich den Schlüssel ER im Kalender eintragen muss rückwirkend oder erst ab dem 01.06.2021? Das wäre richtig nett.
Moin,
wir dies technisch bei L+G erfolgt, weiß ich nicht (wir sind LODAS-Anwender), aber dies sollte auf jeden Fall rückwirkend als Erwerbsminderungsrente erfasst werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Alles klar weis ich Bescheid.
Also wir haben jetzt vom 01.12.2020 im Kalender den Ausfallschlüssel K6 (Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch ) abgerechnet.
Also muss jetzt rückwirkend ab dem 01.12.2020 der Ausfallschlüssel ER (Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente eingegeben werden?
Hallo,
als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.
Bezüglich dem richtigen Datum zur Hinterlegung der Ausfallschlüssel, klären Sie den Sachverhalt bitte mit der Krankenkasse bzw. der deutschen Rentenversicherung.
Hallo Herr Lutz,
ich habe den gleichen Fall vorliegen. Krank seit 01/2020
Rückwirkend zum 1.12.2020 Rente wegen voller Erwerbsminderung
Ausgeschieden 08/2021
Hat die AN Anspruch auf Urlaub bis 11/2020 oder bis 082021?
Vielen Dank schonmal
Moin,
ich würde von einem Urlaubsanspruch bis 08/2021 ausgehen, aber einem Mandanten hierzu raten, Rückfrage bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu halten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Oh vielen lieben Dank.
und ist da die Lohnart 864 die Richtige?
Die Auszahlung würde ich dann jetzt in 08/2021 vornehmen.
Beträgt ca. 4000€, die ja Steuer und SV-frei sind?.. weil dieses Jahr noch kein SV-pflichtiger Lohn geflossen ist.
VG
Moin,
die Urlaubsabgeltung ist lohnsteuerpflichtig - nur fällt u.U. keine Lohnsteuer an.
Die Stammlohnart 864 ist für ein Urlaubsgeld, also für eine Sonderzahlung, die Mitarbeiter für/während des Urlaubs erhalten.
Für die Urlaubsabgeltung gibt es die Stammlohnart 223.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Tausend Dank :))
..ja es fällt keine Lohnsteuer an. Die AN wird ab 09/2021 geringfügig weiter arbeiten und bleibt somit in 2021 unter der 6300 € Grenze.
Das Thema Erwerbsminderungsrente war jetzt völlig neu für mich.
Aber jetzt habe ich denk ich alles 🙂