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Rente wegen voller erwerbsminderung befristet

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letzte Antwort am 22.09.2021 09:30:37 von Jones
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A-S18
Beginner
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Nachricht 1 von 19
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Hallo ich habe folgendes Problem.

Gearbeitet wird mit Lohn und Gehalt.

Der Mitarbeiter ist seit dem 01.01.2020 im K6.

Der Antrag wurde am 06.12.2020 gestellt.

Beginn Rente ist der 01.12.2020

befristet und endet mit dem 28.02.2023

Die Rente wird ab dem 01.06.2021 laufend monatlich ausbezahlt.

Für die vorherigen Monate 01.12.2020 bis 31.05.2021 bekommt der Mitarbeiter vorläufig keine Nachzahlung.

Besteht dann noch Urlaubsanspruch für das Jahr ?

 

Wie muss ich diesen Fall richtig eingeben?

 

Über Hilfen wäre ich sehr dankbar.

itreptau
Einsteiger
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Nachricht 2 von 19
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Hallo,

 

nein, bei voller Erwerbsminderung fällt kein Urlaubsanspruch an.

 

 

LG

 

Sabine

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A-S18
Beginner
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Nachricht 3 von 19
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Danke

weist du auch wie ich das eingeben muss ?

 

LG

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itreptau
Einsteiger
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Nachricht 4 von 19
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Im Kalender ER

 

kannst du unten auch bis 2023 befristen

 

LG

 

Sabine

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A-S18
Beginner
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Nachricht 5 von 19
1024 Mal angesehen

ab wann beginnt denn das ER muss ich das Rückwirkend eingeben ab dem 01.12.2020 oder erst ab dem 01.06.2021 ?

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itreptau
Einsteiger
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Nachricht 6 von 19
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Die Rente hat sie doch erst ab 01.06.2021 dann würde ich es auch da erfassen

 

LG 

 

Sabine

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itreptau
Einsteiger
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Nachricht 7 von 19
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ne, die Rente ist schon ab 2020 dann ab da

 

LG

 

Sabine

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A-S18
Beginner
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Nachricht 8 von 19
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Darf ich denn jetzt noch was im letzten Jahr ändern ? Also den Dezember 2020?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 19
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@itreptau  schrieb:

 

 

nein, bei voller Erwerbsminderung fällt kein Urlaubsanspruch an.

 


Nach meiner Kenntnis entsteht auch während der Erwerbsminderungsrente Urlaubsanspruch, der erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres verfällt.

 

 

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A-S18
Beginner
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Nachricht 10 von 19
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Können Sie mir vielleicht weiterhelfen wie ich das eingeben muss. Also ab wann ich den Schlüssel ER im Kalender eintragen muss rückwirkend oder erst ab dem 01.06.2021? Das wäre richtig nett.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 19
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Moin,

 

wir dies technisch bei L+G erfolgt, weiß ich nicht (wir sind LODAS-Anwender), aber dies sollte auf jeden Fall rückwirkend als Erwerbsminderungsrente erfasst werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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A-S18
Beginner
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Nachricht 12 von 19
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Alles klar weis ich Bescheid.

Also wir haben jetzt vom 01.12.2020 im Kalender den Ausfallschlüssel K6 (Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch ) abgerechnet.

Also muss jetzt rückwirkend ab dem 01.12.2020 der Ausfallschlüssel ER (Einstellung Krankengeld wegen  voller Erwerbsminderungsrente eingegeben werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 19
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Hallo,


als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben.


Bezüglich dem richtigen Datum zur Hinterlegung der Ausfallschlüssel, klären Sie den Sachverhalt bitte mit der Krankenkasse bzw. der deutschen Rentenversicherung.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Jones
Einsteiger
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Nachricht 14 von 19
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Hallo Herr Lutz, 

 

ich habe den gleichen Fall vorliegen. Krank seit 01/2020

Rückwirkend zum 1.12.2020 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Ausgeschieden 08/2021

 

Hat die AN Anspruch auf Urlaub bis 11/2020 oder bis 082021?

 

Vielen Dank schonmal

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 15 von 19
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Moin,

 

ich würde von einem Urlaubsanspruch bis 08/2021 ausgehen, aber einem Mandanten hierzu raten, Rückfrage bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu halten.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Jones
Einsteiger
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Nachricht 16 von 19
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Oh vielen lieben Dank.

 

und ist da die Lohnart 864 die Richtige?

Die Auszahlung würde ich dann jetzt in 08/2021 vornehmen.

Beträgt ca. 4000€, die ja Steuer und SV-frei sind?.. weil dieses Jahr noch kein SV-pflichtiger Lohn geflossen ist.

 

VG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 17 von 19
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Moin,

 

die Urlaubsabgeltung ist lohnsteuerpflichtig - nur fällt u.U. keine Lohnsteuer an.

 

Die Stammlohnart 864 ist für ein Urlaubsgeld, also für eine Sonderzahlung, die Mitarbeiter für/während des Urlaubs erhalten.

 

Für die Urlaubsabgeltung gibt es die Stammlohnart 223.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Jones
Einsteiger
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Nachricht 18 von 19
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Tausend Dank :))

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Jones
Einsteiger
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Nachricht 19 von 19
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..ja es fällt keine Lohnsteuer an. Die AN wird ab 09/2021 geringfügig weiter arbeiten und bleibt somit in 2021 unter der 6300 € Grenze. 

 

Das Thema Erwerbsminderungsrente war jetzt völlig neu für mich.

 

Aber jetzt habe ich denk ich alles 🙂

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18
letzte Antwort am 22.09.2021 09:30:37 von Jones
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