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Quarantäne ungeimpfte Mitarbeiter

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letzte Antwort am 28.10.2021 09:29:57 von Maureen1975
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renek
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@Kerstin99  schrieb:

Ja, selbstverständlich ist es von Interesse da es auch korrekt umgesetzt werden soll. Ob es letztendlich rechtens ist finde ich persönlich derzeit schwierig zu beurteilen und würde mir auch wünschen das der Mandant dahingehend eine Rechtsberatung einholt.

 

In meinem Fall hat der Arbeitgeber mich beauftragt den Lohn zu kürzen. Deshalb die Frage der Umsetzung.

 

Entgeltfortzahlung wäre für mich in erste Linie der Fall das ich krank ausfalle mit Erstattung seitens der Krankenkasse. Diese Person war jedoch nur Kontaktperson. Deshalb steht dann noch im Raum das Festgehalt weiter zu zahlen ohne eine Fehlzeit zu schlüsseln welche den Lohn kürzt.


ACHTUNG, KEINE RECHTSBERATUNG! NUR MEINE MEINUNG..

 


https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

Bitte den Arbeitgeber wirklich vor endgültiger Abrechnung darauf verweisen, dass er nach § 616 BGB nicht zu Kürzung des Gehaltes berechtigt ist! Dies darf er nur bei expliziten Ausschluss des § 616 BGB im Arbeitsvertrag! Rückwirkend geht das natürlich auch nicht. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit der Klage, welche natürlich auch berechtigt ist. Und natürlich steht dann Schadenersatz seitens des Arbeitnehmers im Raum!

Ich persönlich würde niemals ohne eine solche Mitteilung den Lohn abrechnen! Hier lauert unter Umständen eine Haftungsfalle. Also nicht wie hin zum Chef (wenn es eine Kanzlei ist) oder als Selbständiger die Belehrung durchführen und sich aus der Haftung nehmen lassen!

 

Ich glaub hier ist vielen nicht klar um was es eigentlich geht. Natürlich sagen das die Herren Politiker ja auch bewusst falsch! Ich kenne natürlich die Aussagen in denen behauptet wird, dass der Ungeimpfte keine Lohnfortzahlung bekommt, tatsächlich geht es aber um die Erstattung des Landes an den Arbeitgeber nach dem IfSG! Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

 

 

Und P.S.: Entgeltfortzahlung ist eben nicht nur im krankheitsfall verpflichtend. Das steht nämlich nicht im § 616 BGB! Dort heißt es nur (sinngemäß), dass nach 6 Wochen - also wenn die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernimmt - der Arbeitgeber das zu 100% anrechnen kann. Theoretisch könnte der in diesem Zeitraum ja tatsächlich einen Teil weiterzahlen...

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OLJA
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Nachricht 32 von 36
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hallo Kerstin,

 

wir rechnen unsere Löhne selbst im Unternehmen ab.

 

Bisher hatte ich noch keine Quaratäne seit es die neue Regelung in Baden-Württemberg gibt. Die Geschäftsleitung begrüsst jedoch die neue Regelung.

 

Aus diesem Grund werde ich den jeweiligen Mitarbeiter bitten, mir den Impfstatus zu offenbaren. Geimpfte erhalten dann die Lohnfortzahlung.  Ebenso Ungeimpfte mit Attest. Bei den Ungeimpften ohne Attest erstelle ich eine Probeabrechnung, um einen Antrag beim Regierungspräsidium (zuständige Stelle in Baden-Württemberg für die Erstattung) zu stellen.

Hat der Antrag Erfolg gibt es die Lohnfortzahlung nach positiver Rückmeldung durch das Regierungspräsidium. In der Zwischenzeit wird unbezahlter Urlaub für die Zeit der Quarantäne gewährt.

 

Diese Vorgehensweise ist vielleicht nicht rechtens. Der Ungeimpfte kann ja den Rechtsweg beschreiten. Eins ist jedoch sicher, die Lohnfortzahlung wird auch über den Rechtsweg erst nach Entscheidung des Regierungspräsidums erfolgen.

 

Meines Erachtens ergeben Sich aus einem Arbeitsvertrag auch Nebenpflichten. Die Gerichte werden sicherlich bald entscheiden, dass der AG eine Mitwirkung des AN erwarten kann, wenn er Leistungen des Arbeitgebers erhalten will.

 

Gruß

 

OLJA

arminwoif
Beginner
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Nachricht 33 von 36
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Immer daran denken, daß es sehr viele Arbeitgeber gibt, die wissen, daß ihre Angestellten ihr monatliches Gehalt benötigen, um die Miete und sonstige Verpflichtungen zu zahlen.

 

Auch gibt es Arbeitgeber, die ihre Angestellten nicht schikanieren wollen, insbesondere dann, wenn der positive Test beruflich ausgelöst wurde.

 

Daher ist für diese Arbeitgeber ein automatisches Canceln der Lohnzahlung ein NoGo und es wird mit dem Angestellten eine individuelle Regelung getroffen.

 

Das könnte darin bestehen, daß Überstunden abgebaut werden, oder einfach der Jahresurlaub verwendet wird.

 

Ohne schriftliche Anweisung vom Mandanten darf somit nicht im vorauseilenden Gehorsam gehandelt werden, wenn irgend eine Quarantäne- Anordnung einflattert. 

Im Zweifel immer mit dem Mandanten sprechen, denn wie schnell ist der AN verärgert und man hat eine Kündigung oder einen Rechtstreit mit völlig offenem Ergebnis am Hals. z.B. Wurde Homeoffice angeboten?

EDIT:
der Grund, warum sich Viele nicht "impfen" lassen ist, daß sie der Überzeugung sind, daß ein erhebliches Risiko an Impfschäden besteht und sie einfach nur Gesund bleiben wollen, was letztlich auch dem AG nützen wird.
Hier schlagen täglich mehr als 100 neue Berichte auf. Alles nur Zufall? https://t.me/Impfschaden_D_AUT_CH

 

 

renek
Meister
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@OLJA  schrieb:

Bisher hatte ich noch keine Quaratäne seit es die neue Regelung in Baden-Württemberg gibt. Die Geschäftsleitung begrüsst jedoch die neue Regelung.


 

Sollte ich den Job mal wechseln werden meine Fragen immer sein:

  1. Sind Sie als AG vollständig geimpf?
  2. Wie stehen Sie als AG Menschen mit kritischer Meinung zur Impfung gegenüber?
  3. Was halten Sie von Einstellung der Lohnfortzahlung bei Ungeimpften?

 

Traurig wohin sich das "soziale" Deutschland hin entwickelt. Was kommt als nächstes? Aufhebung Mindestlohn für Ungeimpfte?

 

Sorry, bin raus. Bin ich glücklich das mein Chef nichts davon hält.

merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Nachricht 35 von 36
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"der Grund, warum sich Viele nicht "impfen" lassen ist, daß sie der Überzeugung sind, daß ein erhebliches Risiko an Impfschäden besteht und sie einfach nur Gesund bleiben wollen, was letztlich auch dem AG nützen wird.
Hier schlagen täglich mehr als 100 neue Berichte auf. Alles nur Zufall?"

 

Dieses Argument wäre nur dann fair, wenn Sie auch gegenüberstellen würden, was das Coronavirus anrichtet. Bei Impfstoffen ist es wie bei Medikamenten. Es geht um eine Abwägung von Nutzen und Risiken. Der Nutzen der Impfung überwiegt die Risiken der Impfung bei weitem. 

 

Grundsätzlich halte ich wenig davon das Thema Impfen in der Datev-Community zu diskutieren, aber wenn so etwas gepostet wird, dann sollte reagiert werden, da versucht wird ein falsches Bild zu vermitteln. 

Ein faires Bild wäre es die Impfrisiken mit den Risiken einer Infektion bzw. eines schweren Verlaufes mit Corona zu vergleichen. In der Gesamtabwägung sollte man sich deshalb impfen lassen. 

Maureen1975
Einsteiger
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Ich hatte hierzu diese Woche ein interessantes Gespräch mit unserem Datenschutzbeauftragten.

 

Mittlerweile muss man bei einigen Behörden ja schon im Antrag auf Entschädigungserstattung angeben, ob der Mitarbeiter geimpft ist oder nicht. 

 

Unser Datenschutzbeauftragter sagte hierzu ganz deutlich: sofern wir nicht zu den Branchen zählen, die zur Abfrage des Impfstatus berechtigt sind, dürfen wir den Mitarbeiter nicht danach fragen. Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist ganz klar ein Verstoß gegen die DSGVO, der vom Mitarbeiter bei der Aufsichtsbehörde angezeigt werden kann. 

 

Insofern vertrete ich mittlerweile die Meinung, dass sich die Behörde, die unseren Antrag auf Erstattung bearbeitet, die Information über den Impfstatus selbst vom betroffenen Mitarbeiter holen soll. Das würde ich in einem Begleitschreiben zum Antrag auch klar formulieren.

 

DSGVO ist EU-Recht, IfsG ist nationales Recht - EU-Recht schlägt nationales Recht. Dass eine deutsche Behörde verlangt, dass Arbeitgeber hier bei Antragstellung gegen EU-Recht verstoßen, hat schon ein seltsames Geschmäckle. 

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letzte Antwort am 28.10.2021 09:29:57 von Maureen1975
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