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Quarantäne in 12/2020 abgerechnet und zuviel AG Anteil bei freiwilliger KV/PV auf Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 31.03.2022 15:01:46 von Matthias_Platz
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MMüller1
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Hallo,

ich habe 2 Fragen zu einem Thema:

 

1.) weiß vielleicht jemand warum Lohn & Gehalt mehr AG-Zuschuss zur freiw. KV/PV auf der Lohnabrechnung ausweist?

 

2.) Seltsamerweise ist genau dieser Betrag im Lohnkonto unter AG-Zuschuss freiw./priv. KV/PV nicht mit drin ??!!

Es müsste doch die Hälfte des Gesamtbeitrages im Lohnkonto ausgewiesen sein?

 

Ich suche und rechne und komme einfach nicht drauf.....

TN
Fachmann
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Trägt in diesen Fällen nicht der AG die Gesamt-SV?

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MMüller1
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ja richtig , aber doch nur bis 50% des tatsächlichen KV/PV Betrag..es dürfte also nur das was immer an KV/PV bezuschusst wird dort stehen, oder habe ich einen Denkfehler ??

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TN
Fachmann
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Gesamt heißt bei mir 100%. Oder irre ich hier?

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MMüller1
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ja Gesamtbeitrag wurde wie immer überwiesen da Firmenzahler. Also ArbG Zuschuss 50% davon wie immer, mehr darf ich nicht sonst haben wir einen geldwerten Vorteil der versteuert werden muss.

Das verstehe ich ja nicht. Wenn ich mehr ArbG Zuschuss zahle als die Rechnung Krankenversicherung ist... 😞

Beispiel: 700 € Gesamtbeitrag davon zahlt der ArbG die gesetzlichen  350 € Zuschuss. Nun mit der Quarantäne auf der Abrechnung drauf habe ich plötzlich einen ArbG Zuschuss von 390 € und die Überweisung des Gesamtbetrages bleibt aber gleich bei 700 €

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TN
Fachmann
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Ja, weil der AG für die Zeit der Quarantäne nicht 50% trägt, sondern:

TN_0-1648645208676.png

Und das Verfahren dann für den freiwillig gesetzlich Versicherten verkürzt gerechnet ist. So verstehe ich das zumindest...

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MMüller1
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Das von der Techniker hatte ich auch schon gesehen, verstehe es aber nicht. Wenn ich statt BBG 2020 in Höhe 4687,50 nur 80%  nehme wären es 3750,00 aus denen die Beiträge berechnet würden. Wenn es weniger ist warum zahle ich dann mehr ArbG Zuschuss als vorher bei 100% ? Mir muss man mal beim denken helfen 🙂 In meinem Fall waren es immer ArbG Zuschuss 358,60 € (50%) und in dem einen Monat mit Quarantäne waren es dann 433 € (60,37%). 

 

Eventuell hängt da auch was mit Einmalbezügen zusammen...Ich hatte schon an einen Programmfehler gedacht da ich folgendes im Anhang gefunden habe....

pogo
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Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der AG-Zuschuss nur höher, weil der AG auch die Erstattung für den AN auszahlt und diese Erstattung dann selbst im Antrag fordert. Siehe auch hier. 

 

Auf der Auswertung 447 steht bei dir eine KV-Erstattung in Höhe von ca. 148€ ?

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MMüller1
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ja genau 148,81 €... wie errechnet bzw. kontrolliert man das?

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MMüller1
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ArbG 74,40 + ArbN 74,40= Erstattung 148,80€.

Wie kann ich die 74,40 € selber errechnen? Ich muss es ja erklären können wie DATEV rechnet.

Ich werde dieses Beispiel mal durchrechnen!

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

 

unabhängig von der Auszahlung eines Einmalbezuges zahlt der Arbeitgeber aus dem Fiktivlohn, den Sie mit der Lohnart 5600 abgerechnet haben, die SV-Beiträge alleine, wodurch sich ein höherer AG-Zuschuss zur freiwilligen KV/PV ergibt.


Übersteigt die gekürzte BBG der KV/PV inklusive Fiktivlohn die monatliche ungekürzte BBG, wird der Fiktivlohn um den übersteigenden Betrag gekürzt.


Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung dieses Sachverhaltes. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.03.2022 15:01:46 von Matthias_Platz
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