abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Privat Krankenversicherter Minijobber

9
letzte Antwort am 25.08.2025 15:59:48 von hecht-lohn-undgehalt-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
VS1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
1412 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich habe Unterlagen für eine Neueinstellung eines Minijobbers erhalten.

 

Dieser ist Privat Krankenversichert als Student. 26 Jahre alt also auch in keiner Familienversicherung. Er geht sonst keiner Beschäftigung nach.

 

Nun melde ich ihn als Pauschalversteuerten Minijobber über die Knappschaftliche Krankenversicherung an.

Wir müssen aber ja eine gesetzliche Versicherung in Lodas angeben. 

Muss der AN sich jetzt gesetzlich versichern, damit ich etwas angeben kann?

 

Danke für eure Hilfe.

 

VS

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 10
1394 Mal angesehen

@VS1  schrieb:

 

Wir müssen aber ja eine gesetzliche Versicherung in Lodas angeben. 

 

 

 


Diese Angabe ist für den Abruf der eAU. Da bei privat Versicherten kein eAU-Abruf erfolgen kann, ist diese Angabe in dem Fall nicht erforderlich.

VS1
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 10
1387 Mal angesehen

Hallo Hallo Herr Lutz,

 

danke für ihre schnelle Rückmeldung.

 

Der Beitragsgruppenschlüssel ist dann 0100 ( er will RV Beiträge zahlen) und bei der gesetzlichen Kasse hinterlege ich die Knappschaft ist das richtig?

 

Vielen Dank vorab.

VS

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 10
1287 Mal angesehen

Hallo VS,


das ist richtig.


Im Hilfe-Dokument 5303272 - Geringfügige Beschäftigung erfassen - Beispiele für LODAS unter Abschnitt Privat krankenversicherter Arbeitnehmer finden Sie Hilfe bei der Eingabe eines privat krankenversicherten Minijobs in LODAS.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
hecht-lohn-undgehalt-
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 10
309 Mal angesehen

 

Sehr geehrter Herr Lutz,

 

wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.

 

Meine Frage zu dem Thema ist, wie erhält der Arbeitgeber die AAG erstattung, wenn der Minijobber privat Krankenversichert ist.

 

Ich stehe leider auf dem Schlauch, vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Gruß

Petra Hecht

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 10
276 Mal angesehen

@hecht-lohn-undgehalt-  schrieb:

 

wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.

 

 


Wir arbeiten nur mit LODAS, so dass ich Ihnen zu LuG keine Auskunft geben kann.

0 Kudos
Noiram1710
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 10
260 Mal angesehen

Ein privat versicherter Mitarbeiter muss die Arbeitsunfähigkeit wie früher nachweisen - in Papierform. 

 

In Lodas gibt es die AU Fehlzeiten MIT und OHNE Bescheinigung.

Die U1 Erstattung hängt also nicht an der eAU, sondern an der Erfassung der Fehlzeit.

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 10
239 Mal angesehen

@Noiram1710  schrieb:

In Lodas gibt es die AU Fehlzeiten MIT und OHNE Bescheinigung.

Die U1 Erstattung hängt also nicht an der eAU, sondern an der Erfassung der Fehlzeit.


Auch nicht. Du kannst ja bis drei Tage krank auch ohne AU erstattet bekommen.

Und die Erstattung bei Minijobbern geht ja über die Knappschaft, @hecht-lohn-undgehalt-, auch bei privat Versicherten. 

Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 10
210 Mal angesehen

Die Erstattung der AAG bekommt man immer von der Krankenkasse, die auch die Beiträge zur U1 bekommt. Bei Minijobbern somit die Knappschaft. Das ist unabhängig davon ob er privat oder gesetzlich versichert ist. 

 

 

hecht-lohn-undgehalt-
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 10
158 Mal angesehen

Vielen lieben Dank

0 Kudos
9
letzte Antwort am 25.08.2025 15:59:48 von hecht-lohn-undgehalt-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage