Hallo liebe Community,
ich habe Unterlagen für eine Neueinstellung eines Minijobbers erhalten.
Dieser ist Privat Krankenversichert als Student. 26 Jahre alt also auch in keiner Familienversicherung. Er geht sonst keiner Beschäftigung nach.
Nun melde ich ihn als Pauschalversteuerten Minijobber über die Knappschaftliche Krankenversicherung an.
Wir müssen aber ja eine gesetzliche Versicherung in Lodas angeben.
Muss der AN sich jetzt gesetzlich versichern, damit ich etwas angeben kann?
Danke für eure Hilfe.
VS
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Hallo Herr Lutz,
danke für ihre schnelle Rückmeldung.
Der Beitragsgruppenschlüssel ist dann 0100 ( er will RV Beiträge zahlen) und bei der gesetzlichen Kasse hinterlege ich die Knappschaft ist das richtig?
Vielen Dank vorab.
VS
Hallo VS,
das ist richtig.
Im Hilfe-Dokument 5303272 - Geringfügige Beschäftigung erfassen - Beispiele für LODAS unter Abschnitt Privat krankenversicherter Arbeitnehmer finden Sie Hilfe bei der Eingabe eines privat krankenversicherten Minijobs in LODAS.
Sehr geehrter Herr Lutz,
wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Meine Frage zu dem Thema ist, wie erhält der Arbeitgeber die AAG erstattung, wenn der Minijobber privat Krankenversichert ist.
Ich stehe leider auf dem Schlauch, vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gruß
Petra Hecht
@hecht-lohn-undgehalt- schrieb:
wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Wir arbeiten nur mit LODAS, so dass ich Ihnen zu LuG keine Auskunft geben kann.
Ein privat versicherter Mitarbeiter muss die Arbeitsunfähigkeit wie früher nachweisen - in Papierform.
In Lodas gibt es die AU Fehlzeiten MIT und OHNE Bescheinigung.
Die U1 Erstattung hängt also nicht an der eAU, sondern an der Erfassung der Fehlzeit.
@Noiram1710 schrieb:In Lodas gibt es die AU Fehlzeiten MIT und OHNE Bescheinigung.
Die U1 Erstattung hängt also nicht an der eAU, sondern an der Erfassung der Fehlzeit.
Auch nicht. Du kannst ja bis drei Tage krank auch ohne AU erstattet bekommen.
Und die Erstattung bei Minijobbern geht ja über die Knappschaft, @hecht-lohn-undgehalt-, auch bei privat Versicherten.
Die Erstattung der AAG bekommt man immer von der Krankenkasse, die auch die Beiträge zur U1 bekommt. Bei Minijobbern somit die Knappschaft. Das ist unabhängig davon ob er privat oder gesetzlich versichert ist.
Vielen lieben Dank