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Pflicht zum senden trotz gewünschter Rücksetzung des Monatsabschlusses

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letzte Antwort am 22.10.2023 18:53:05 von mvw
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mvw
Einsteiger
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Kleiner Erfahrungsbericht:

Meine RZ-Kommunikation ist gerade belegt durch ein Nicht-Lohn-Thema. Es befindet sich also ein RZ-Auftrag in Bearbeitung. Hatte ich heute schon mal, kann locker eine halbe Stunde dauern.

 

Gleichzeitig möchte ich in Lohn und Gehalt eine Lohnabrechnung durchführen. Nach dem Monatsabschluss und vor dem Senden habe ich im Protokoll des Monatsabschlusses noch einen Fehler festgestellt. Übliches Vorgehen wäre also Monatsabschluss zurücksetzen, die Abrechnung des betreffenden Mitarbeiters löschen, die Änderung eintragen, die Lohnabrechnung des Mitarbeiters neu erstellen, den Monatsabschluss neu erstellen, Daten senden, Mandant fertig machen wie sonst auch. Dauer des Extraaufwands bei Lohn und Gehalt normalerweise um die 30 Sekunden.

 

Wer ist aber eigentlich auf die Idee gekommen, dass man vor dem Rücksetzen des Monatsabschlusses auf jeden Fall noch einen Teil der vorbereiteten Sendedaten (scheinbar Beitragsnachweise und Datev-Verrechnung) zunächst senden muss und ohne das die Rücksetzung blockiert wird? Wenn man die Rücksetzung anstößt und anschließend den Monatsabschluss neu macht, würden diese Sendedaten doch eh noch mal erstellt werden.

 

Ich habe es noch nie verstanden warum das so programmiert ist, das ist dann bisher gefühlt in den 30 Sekunden aufgegangen. Heute kostet mich das aus vorgenannter Begebenheit mal locker eine halbe Stunde - konkret: 16:29 war die Bereitstellung des LuG-Senden und jetzt ist es 16:52, ein Ende ist noch nicht in Sicht, da sich der andere lange Auftrag auch nicht auf die Abbrechen-Anforderung reagiert.

 

Danke dafür. Wenn ich ewig aufs RZ warten wollte, könnte ich auch Lodas verwenden...

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
118 Mal angesehen

Hallo,


prinzipiell dürften offene RZ-Aufträge, die mit dem vorangegangenen Monatsabschluss erstellt wurden, das Zurücksetzen des Monatsabschlusses nicht blockieren.


Vor dem nächsten Monatsabschluss sollten allerdings die „alten“ RZ-Aufträge übermittelt werden. Wenn dies nicht passiert ist, kommen bei der Durchführung des Monatsabschlusses die bekannten Fehlermeldungen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
mvw
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
81 Mal angesehen

Ich übermittle nach einem Monatsabschluss immer und alle Sendeaufträge. Auch in dem Fall waren das nur Aufträge die nach dem Monatabschluss bereit standen.

 

Bei einem heutigen Test bei einem anderen Mandanten wurde das Rücksetzen in der Tat nicht blockiert. Hier mag es also noch Abstufungen in den Situationsparametern geben wann das so auftritt und wann nicht. Leider hatte ich mir beim Mandanten des ersten Beitrages keine Screenshots gemacht, aber ich weiß dass es nur die "aktuellen" Sendedaten waren.

 

Spätestens bei der nächsten Abrechnung des selben Mandanten werde ich (anonymisierte) Screenshots anfertigen. Spontan würde ich vermuten, dass es dann nur bei Mandanten auftritt, bei denen auch Beitragsnachweisschätzungen involviert sind.

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letzte Antwort am 22.10.2023 18:53:05 von mvw
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