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Pflegeentlastungsgesetz

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letzte Antwort am 03.07.2023 09:33:18 von CLAUDIA3
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CLAUDIA3
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ich bräuchte mal die Hilfe von Fachleuten! 

Lt. Gesetz werden die Kinder ja jetzt berücksichtigt und man kann diese über Kinderverwaltung eintragen. Wie funktioniert es bei Menschen, die schon Kinder über 25 haben? Lt. der Bundesregierung und Krankenkassen, bezahlen diese nur 3.4 %. Wie kann ich diese Menschen erfassen, wenn diese als Kinderlos gelten.

 

Ich habe die Staffelung der Krankenkssse beigehängt.

 

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

 

 

 

CLAUDIA3
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vw
Erfahrener
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Guten Morgen,

 

verstehe die Frage nicht ganz.

 

Für Kinderlose ändert sich nach meinem Verständnis doch nix?

Und die Frage nach den Ü25 wurde hier auch schon in mehreren Unterhaltungen beantwortet. Da zählt nur noch die Elterneigenschaft an sich.

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
FrauSmith
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Ich verstehe die Frage auch nicht so ganz.

 

In dem Fall ändert sich doch nichts. Hier sollte der Haken gesetzt sein. Bleibt ja dauerhaft.

 

Sollte der Haken fehlen ist es natürlich falsch und muss gesetzt werden. Geht aber meines Wissens nicht rückwirkend 

CLAUDIA3
Einsteiger
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Hallo,

 

also, wenn der Haken gesetzt wurde (Elternschaft), bei den älteren AN dann, wird automatisch mit den 3.4 % gerechnet?

 

Verstehe ich das richtig?

 

Gruß

CB

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vw
Erfahrener
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Hallo,

das sollte ein ITSG-zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm wohl leisten.

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
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FrauSmith
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Doch wie bisher auch. Es hat sich hier nichts geändert 

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CLAUDIA3
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Ok. Danke. Dann weiß ich jtz Bescheid und kann die älteren MA somit nicht falsch abrechnen.

 

Schönen Sonntag noch 

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CLAUDIA3
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Ich hätte trotzdem noch einmal eine Frage, auch wenn die Frage für alle anderen logisch erscheint.

 

Es werden nur die Kinder unter 25 erfasst, auch wenn dieser MA noch ein Kind hat, das 27 ist. Sehe ich das richtig?

 

Viele Grüße

 

 

 

 

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pogo
Meister
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Ja, denn für die 0,25%-Beitragsermäßigung sind nur Kinder unter 25 relevant.

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t_r_
Allwissender
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Ja, Sie erfassen nur Kinder die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und setzen den Haken der Elterneigenschaft, damit immer ein Kind berücksichtigt wird.

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CLAUDIA3
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Frohes Arbeiten noch!

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11
letzte Antwort am 03.07.2023 09:33:18 von CLAUDIA3
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