Guter Gedanke. Die Lösung interessiert mich trotzdem. Es muss doch lösbar sein. Warum müssen Pfändungen so kompliziert sein? Mit dem hat man nichts als Ärger.
Hallo noch einmal @Uschi ,
den Pfändungen/Abtretungen muss man sich voller Hingabe zuwenden: Die sind und bleiben spannend; jeder Fall ist etwas anders!
Ich war mal zu einem Seminar, bei dem als Referent ein Dozent einer Verwaltungsakademie sprach. Er bildet dort jene Leute aus, die an den Gerichten für die Bearbeitung von Mahnungen und Pfändungen verantwortlich sind. Und er äußerte ganz klar die Meinung, dass es angesicht der Komplexität und Brisanz dieser Materie ein Unding ist, dass diese Aufgabe den Arbeitgebern auferlegt wird. Das sei ganz klar eine staatliche Aufgabe und gehöre in die Verantwortung der Gerichte und deren entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter!
Mit diesem Wissen um die Einschätzung eines echten Experten geht man an die Materie auch ganz anders heran: Nein, wir sind nicht zu blöd dazu. (Selbst Volljuristen, die ich bei Pfändungen etc. in der Lohnabrechnung um Rat frage, heben die Hände - das sei nicht ihr Fachgebiet!) Ich nutze jede sich bietende Gelegenheit, immer und immer wieder entsprechende Seminare zu besuchen: Bei DATEV, DASHÖFER oder SachsenMetall.
Vor allem die Erfahrung zeigt, dass Gläubigervertreter (Insolvenzverwalter, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte) in vielen Fällen falsch liegen mit ihren Berechnungen und Forderungen; oft gar gegen rechtliche Grundlagen verstoßen und insgesamt sehr gerne auf Dummenfang gehen. Da hilft nur eine gesunde Portion Gelassenheit und Mut, um sich und den Mitarbeiter nicht unterbuttern zu lassen; vor allem aber Fachkenntnis.
Viel Glück! 😉
Das sind sehr tröstliche Worte. Vielen Dank!
@lohnexperte schrieb:Hallo noch einmal @Uschi ,
den Pfändungen/Abtretungen muss man sich voller Hingabe zuwenden: Die sind und bleiben spannend; jeder Fall ist etwas anders!
Vor allem die Erfahrung zeigt, dass Gläubigervertreter (Insolvenzverwalter, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte) in vielen Fällen falsch liegen mit ihren Berechnungen und Forderungen; oft gar gegen rechtliche Grundlagen verstoßen und insgesamt sehr gerne auf Dummenfang gehen. Da hilft nur eine gesunde Portion Gelassenheit und Mut, um sich und den Mitarbeiter nicht unterbuttern zu lassen; vor allem aber Fachkenntnis.
Viel Glück! 😉
Hallo,
kann ich nur bestätigen. Bei Pfändungen muss man aufpassen, da eine doppelte Inanspruchnahme drohen kann. Ich frage im Zweifel auch bei unseren Beratern nach, wenn auch die Richtlinien in der ZPO und dem EStG eigentlich festgelegt sind. Siehe z.B. hier:
Gruß, vw
Ich bräuchte einen Wissens-Engel 😉
Danke werde es mir reinziehen und wahrscheinlich wieder "Bahnhof" verstehen. Aber dann Frage ich hier wieder nach.
@lohnexperte schrieb:Hallo @Uschi ,
auch wenn meine Frage nichts mit Ihrer Frage zu tun hat: Wieviele Wochenstunden sind denn hinterlegt bei diesem Arbeitnehmer? (Ist der Mindestlohn eingehalten?)
Manchmal wollen Arbeitgeber ganz schlau und hilfsbereit sein und zahlen ihren verschuldeten Mitarbeitern "offiziell" sehr wenig, um das (baren) Rest vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen ...
Und 800 € Miete für jemanden, der keine weiteren Unterhaltsberechtigten Personen hat (kein Kind, keine Frau? und eine so "hohe" Miete?), lässt mich ebenfalls in diese Richtung denken: Von wem und warum pfändungsfrei geschlüsselt?).
Die Zahlen passen für mich irgendwie nicht zusammen ...
Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen: In manchen Gegenden werden Sie Schwierigkeiten haben, für diesen Preis noch etwas zu finden; in manchen Gegenden Schwierigkeiten, überhaupt etwas - egal, wieviel Sie anbieten. Die Immobilienportale arbeiten mit Pushnachrichten an die Interessenten mit der Folge, daß sich die Verweildauern von Anzeigen nicht mehr überall in ganzzahligen Stunden bemessen. Mehr als hundert Anfragen braucht eben keiner.