Naturalleistungen bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich Naturalleistungen bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich sind.Naturalleistungen bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich sind. bzw. Sachbezüge, die für Arbeitsleistung vom Arbeitgeber geschuldet sind, sind durchweg unpfändbar. Es handelt sich meist um höchstpersönliche Leistungen oder um Ansprüche, bei denen die besonderen Beziehungen zwischen den Beteiligten wesentlich sind. Im ersten Absatz steht, dass sie unpfändbar sind und im nächsten Absatz steht, dass sie pfändbar sind. Das verstehe ich nicht.
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