Liebe Community,
ich habe folg. Fall:
Ein Mitarbeiter hat ein Pfändungssache.
Er will nun das wir jeden Monat einen, von ihm freiwillig festgelegten Betrag abführen.
Wie richte ich sowas ein ? Läuft das auch über "Pfändung" ?
Vielen Dank für eine Antwort
Was genau heißt denn "selbstgewählter Betrag"? Er will freiwillig mehr bezahlen, als er müsste? Den Betrag lt. Pfändungstabelle muss er ja mindestens abführen. Und zwar auch dann, wenn er in einem Monat deutlich mehr bezahlt, als er müsste.
ergänzend zu @mhaas :
vielleicht sollte auch zunächst mal geklärt werden, was eine "Pfändungssache" ist.
Liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor?
Handelt es sich eventuell um eine Unterhaltspfändung (dann gilt die amtliche Pfändungstabelle m.W. nicht, da die Jugendämter m.W. selbst einen Betrag festlegen können, der dem Unterhaltsschuldner verbleiben darf)?
Befindet sich der Kollege in Privatinsolvenz?
Gruß, vw
Hallo 🙂
Ich verstehe das Ganze so, dass der Mitarbeiter privat irgendwie eine Pfändung zugestellt bekommen hat, die noch keine Lohnpfändung ist und sich jetzt selbst um eine Ratenzahlung kümmern möchte (?), die dann über die Abrechnung direkt an den Gläubiger überwiesen werden soll als Abzug, weil er selbst das wohl anscheinend nicht hinbekommt (oder hinbekommen möchte), sich selbst um die Überweisung zu kümmern...(?)
Sollte dies hier der Fall sein und Sie freundlicherweise die Überweisung für den Mitarbeiter durchführen, würde ich das Ganze vermutlich eher über eine Nettoabzugsart lösen und nicht über die Pfändungsmaske.
Ein paar mehr Infos zum Sachverhalt wären hier wirklich gut 🙂
Viele Grüße! 🌻
Hallo und sorry ... eine bessere Beschreibung des Falls wäre vorteilhafter gewesen
Es handelt sich um eine Pfändungs- und Einziehverfügung vom Landratsamt
Der Betrag der automatisch gepfändet werden würde ist niedriger, als der, den der Mitarbeiter abführen will.
Es wird sicher unter Pfändung eine Möglichkeit geben einen fixen Betrag einzugeben .
Ah okay, da war ich auf dem Holzweg 😄
Man kann (in LODAS) in der Pfändungsmaske im Reiter Allgemeine Angaben > Individuelle Festlegungen > Fixer Abzugsbetrag einen verdienstunabhängigen Betrag eingeben, damit sollte es klappen 🙂
Ob das bei LUG allerdings genauso geschlüsselt ist, weiß ich leider nicht.🤔
Viele Grüße 🌻
vielen Dank für die Antwort. Ich schaue mal , es wird ja einen ähnlichen Punkt geben
Dann wird vom Programm aber nicht geprüft, ob der gesetzliche Pfändungsbetrag erreicht wird. Dieser muss manuell geprüft werden!
Danke für den Hinweis.
zum Jahresende hat er den Pfändungsbetrag erreicht bzw. im letzten Monat muss ich den Betrag noch etwas angleichen. Habe mir ein Memo gemacht 🙂
Mir ging es mehr um den Hinweis, dass bei einer zwischenzeitlichen Änderung des Gehalts auf jeden Fall geprüft werden muss, wie hoch der normale Pfändungsabzug dann ist. Wenn Sie den Festbetrag erfassen, wird dieser auch berücksichtigt, wenn dieser niedriger als der normale Pfändungsbetrag ist.
Hallo,
und bitte an schriftliche unmissverständliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter denken, dass der (zusätzliche) Betrag direkt an den Gläubiger ausgezahlt wird 🤓.
Beste Grüße
Christian Wielgoß