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Pfändung mit selbstgewählten Betrag

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letzte Antwort am 19.01.2023 21:49:57 von wielgoß
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AnNett1
Einsteiger
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Liebe Community, 

 

ich habe folg. Fall: 

 

Ein Mitarbeiter hat ein Pfändungssache. 

Er will nun das wir jeden Monat einen, von ihm freiwillig festgelegten Betrag abführen. 

 

Wie richte ich sowas ein ? Läuft das auch über "Pfändung" ?

 

Vielen Dank für eine Antwort

mhaas
Fachmann
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Nachricht 2 von 11
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Was genau heißt denn "selbstgewählter Betrag"? Er will freiwillig mehr bezahlen, als er müsste? Den Betrag lt. Pfändungstabelle muss er ja mindestens abführen. Und zwar auch dann, wenn er in einem Monat deutlich mehr bezahlt, als er müsste.

Lang may yer lum reek
vw
Erfahrener
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Nachricht 3 von 11
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ergänzend zu @mhaas :

vielleicht sollte auch zunächst mal geklärt werden, was eine "Pfändungssache" ist.

 

Liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor?

 

Handelt es sich eventuell um eine Unterhaltspfändung (dann gilt die amtliche Pfändungstabelle m.W. nicht, da die Jugendämter m.W. selbst einen Betrag festlegen können, der dem Unterhaltsschuldner verbleiben darf)?

 

Befindet sich der Kollege in Privatinsolvenz?

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
pumpkin89
Einsteiger
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Nachricht 4 von 11
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Hallo 🙂

 

 

Ich verstehe das Ganze so, dass der Mitarbeiter privat irgendwie eine Pfändung zugestellt bekommen hat, die noch keine Lohnpfändung ist und sich jetzt selbst um eine Ratenzahlung kümmern möchte (?), die dann über die Abrechnung direkt an den Gläubiger überwiesen werden soll als Abzug, weil er selbst das wohl anscheinend nicht hinbekommt (oder hinbekommen möchte), sich selbst um die Überweisung zu kümmern...(?)

 

Sollte dies hier der Fall sein und Sie freundlicherweise die Überweisung für den Mitarbeiter durchführen, würde ich das Ganze vermutlich eher über eine Nettoabzugsart lösen und nicht über die Pfändungsmaske.

 

Ein paar mehr Infos zum Sachverhalt wären hier wirklich gut 🙂

 

Viele Grüße! 🌻

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AnNett1
Einsteiger
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Nachricht 5 von 11
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Hallo und sorry ... eine bessere Beschreibung des Falls wäre vorteilhafter gewesen

 

Es handelt sich um eine Pfändungs- und Einziehverfügung vom Landratsamt

 

Der Betrag der automatisch gepfändet werden würde ist niedriger, als der, den der Mitarbeiter abführen will. 

Es wird sicher unter Pfändung eine Möglichkeit geben einen fixen Betrag einzugeben . 

 

 

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pumpkin89
Einsteiger
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Nachricht 6 von 11
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Ah okay, da war ich auf dem Holzweg 😄

 

 

Man kann (in LODAS) in der Pfändungsmaske im Reiter Allgemeine Angaben > Individuelle Festlegungen > Fixer Abzugsbetrag einen verdienstunabhängigen Betrag eingeben, damit sollte es klappen 🙂

Ob das bei LUG allerdings genauso geschlüsselt ist, weiß ich leider nicht.🤔

 

 

Viele Grüße 🌻

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AnNett1
Einsteiger
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Nachricht 7 von 11
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vielen Dank für die Antwort. Ich schaue mal , es wird ja einen ähnlichen Punkt geben 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Dann wird vom Programm aber nicht geprüft, ob der gesetzliche Pfändungsbetrag erreicht wird. Dieser muss manuell geprüft werden!

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AnNett1
Einsteiger
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Nachricht 9 von 11
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Danke für den Hinweis. 

zum Jahresende hat er den Pfändungsbetrag erreicht bzw. im letzten Monat muss ich den Betrag noch etwas angleichen. Habe mir ein Memo gemacht 🙂

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 11
320 Mal angesehen

Mir ging es mehr um den Hinweis, dass bei einer zwischenzeitlichen Änderung des Gehalts auf jeden Fall geprüft werden muss, wie hoch der normale Pfändungsabzug dann ist. Wenn Sie den Festbetrag erfassen, wird dieser auch berücksichtigt, wenn dieser niedriger als der normale Pfändungsbetrag ist.

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wielgoß
Experte
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Nachricht 11 von 11
293 Mal angesehen

Hallo,

 

und bitte an schriftliche unmissverständliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter denken, dass der (zusätzliche) Betrag direkt an den Gläubiger ausgezahlt wird 🤓.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 19.01.2023 21:49:57 von wielgoß
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