Hallo liebe Wissende dieser Gemeinschaft,
leider habe ich folgendes Problem:
Bei MA liegt seit 05/2021 eine Pfändung vor. Die Pfändung wurde ordnungsgemäß aufgeführt. Auswertung Nr. 14 wurde generiert.
MA schied in 06/2021 aus.
MA trat in 08/2021 wieder ein. Fortführung der bestehenden PNR. Leider wurde die Pfändung nicht "mit ins neue Abrechnungsverhältnis genommen". Nun kam eine weitere Pfändung rein und da ist erst aufgefallen, dass die "alte" Pfändung nicht fortgeführt wurde.
Was habe ich falsch gemacht, bei dem Wiedereintritt bezüglich der Pfändung?
Im Voraus schon vielen Dank für die Hinweise.
Grüße
Greese
Das ist vermutlich korrekt (evtl. mit Gläubiger telefonieren). Warten Sie auf eine neue Pfändung in der Sache. Auch in 1-2 Monaten dazwischen kann schon einiges passiert sein.
Hallo cro,
aus dem Verlauf sehe ich, dass die "alte" Pfändung nicht bedient wurde, weil der MA zu wenig Einkommen hatte. Mir ist es nur ein Rätsel, warum Lodas die alte Pfändung nicht mit in den neuen Zeitraum nimmt. Es hätten ja zumindest die Auswertungen 14 und 17 erscheinen müssen.
Grüße
Greese
@greese schrieb:Hallo cro,
aus dem Verlauf sehe ich, dass die "alte" Pfändung nicht bedient wurde,...............................
Und was war im Juli? Genau darum kann kein automatischer Vortrag generiert werden.
im Juli war der MA nicht beschäftigt. Ich habe unter Zeiträume das zu 06/2021 beendete Arbeitsverhältnis wieder "aktiviert" mit Wiedereintritt 08/2021. Und somit wurden doch die alten Personalstammdaten weiter verwendet.
Noch einmal, damit es klar sichtbar ist:
es ist ein MA der in 06/2021 ausgeschieden ist und in 08/2021 wieder eingetreten ist.
@greese schrieb:im Juli war der MA nicht beschäftigt. Ich habe unter Zeiträume das zu 06/2021 beendete Arbeitsverhältnis wieder "aktiviert" mit Wiedereintritt 08/2021. Und somit wurden doch die alten Personalstammdaten weiter verwendet.
Noch einmal, damit es klar sichtbar ist:
es ist ein MA der in 06/2021 ausgeschieden ist und in 08/2021 wieder eingetreten ist.
Vollstes Verständnis für Ihre Erwartungen i.S. Programmlogik. Aber wann in den Lohnprogrammen eine Möglichkeit bestehen wird, solche alltäglichen Sachverhalte/Tatsachen (Pfändung/Darlehen/usw.) mit einem einfachen Abhaken als Vortragswerte hervorzuholen wird Geduld nötig sein. Die DATEV hat sehr viele Baustellen...............
Moin,
bei Wiedereintritt innerhalb von neun Monaten nach Austritt gilt die Pfändung als fortbestehend (§833 Absatz 2 ZPO). Ein "Abwarten" auf eine neue Pfändung führt also zu erheblichem Haftungsrisiko.
Warum dies in LODAS nicht automatisch greift, kann ich nicht sagen. Ich hatte den Fall länger nicht selbst in der Abrechnung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Community,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Tritt ein Mitarbeiter aus, muss die Pfändung beendet werden. Sollte der Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintreten, muss eine neue Pfändung angelegt werden.
Im Programm LODAS wird die Pfändung nicht weitergeführt, da es in diesen Fällen unklar ist, ob sich der Restbetrag in der Zwischenzeit verändert hat oder ob es womöglich andere Veränderungen in diesem Zusammenhang gab.
Ein Beispiel finden Sie im Dokument 1008470 Pfändung bei Wiedereintritt oder mehreren Beschäftigungszeiträumen abrechnen - Beispiel LODAS .