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Pfändung Nettolohnart LODAS

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letzte Antwort am 30.03.2023 13:14:44 von Sabrina_Simmerlein
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Antje3
Beginner
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Ich habe eine Pfändung bei einem Mitarbeiter. Dieser erhält eine monatliche "Auslöse" für Verpflegung. Ich habe diese als Nettobezug in der Lohnabrechnung. Nun wird dieser Nettobezug bei der Pfändung angerechnet, obwohl der Betrag nicht pfändbar ist. 

 

Gibt es beim Nettobezug auch die Möglichkeit, wie bei den Lohnarten, nicht pfändbar zu hinterlegen? Wenn ja, wo?

 

Alternativ würde ich sonst monatlich den Betrag über die Bewegungsdaten korrigieren. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

 

AB

greese
Fachmann
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Wird der Nettobezug über Bewegungsdaten erfasst? Oder ist es ein Festbezug in den Personalstammdaten?

 

Bei meinen Fällen werden die Spesen nicht berücksichtigt bei den/der Pfändung.

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Antje3
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Der Nettolohn wird über die Bewegungsdaten erfasst. Meist erfolgt auch im lfd. Monat noch eine Nachberechnung für den Vormonat. 

 

 

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Chance
Aufsteiger
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Naja, Nettolohn ist ja etwas anderes als ein  Nettobezug. Vielleicht liegt darin das "Geheimnis"

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo AB,


die Pfändbarkeit einer Lohnart, egal ob Brutto-Lohn oder Netto-Lohn, können Sie unter Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte Allgemein im Feld Pfändbarkeit der Lohnart abändern.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Antje3
Beginner
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Ich kann beim Nettobezug/Abzug nicht die Pfändbarkeit ändern. Dies geht nur bei den Lohnarten. 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Antje3,


ein Netto-Bezug/-Abzug wird bei der Berechnung des Pfändungsbetrags nicht berücksichtigt.

Gerne sehen wir uns den Sachverhalt genauer an. Bitte melden Sie sich über einen anderen Servicekanal bei uns.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.03.2023 13:14:44 von Sabrina_Simmerlein
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