Ich habe eine Pfändung bei einem Mitarbeiter. Dieser erhält eine monatliche "Auslöse" für Verpflegung. Ich habe diese als Nettobezug in der Lohnabrechnung. Nun wird dieser Nettobezug bei der Pfändung angerechnet, obwohl der Betrag nicht pfändbar ist.
Gibt es beim Nettobezug auch die Möglichkeit, wie bei den Lohnarten, nicht pfändbar zu hinterlegen? Wenn ja, wo?
Alternativ würde ich sonst monatlich den Betrag über die Bewegungsdaten korrigieren. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
AB
Wird der Nettobezug über Bewegungsdaten erfasst? Oder ist es ein Festbezug in den Personalstammdaten?
Bei meinen Fällen werden die Spesen nicht berücksichtigt bei den/der Pfändung.
Der Nettolohn wird über die Bewegungsdaten erfasst. Meist erfolgt auch im lfd. Monat noch eine Nachberechnung für den Vormonat.
Naja, Nettolohn ist ja etwas anderes als ein Nettobezug. Vielleicht liegt darin das "Geheimnis"
Hallo AB,
die Pfändbarkeit einer Lohnart, egal ob Brutto-Lohn oder Netto-Lohn, können Sie unter Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte Allgemein im Feld Pfändbarkeit der Lohnart abändern.
Ich kann beim Nettobezug/Abzug nicht die Pfändbarkeit ändern. Dies geht nur bei den Lohnarten.