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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

Antje3
Beginner
Offline Online
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Ich habe eine Pfändung bei einem Mitarbeiter. Dieser erhält eine monatliche "Auslöse" für Verpflegung. Ich habe diese als Nettobezug in der Lohnabrechnung. Nun wird dieser Nettobezug bei der Pfändung angerechnet, obwohl der Betrag nicht pfändbar ist. 

 

Gibt es beim Nettobezug auch die Möglichkeit, wie bei den Lohnarten, nicht pfändbar zu hinterlegen? Wenn ja, wo?

 

Alternativ würde ich sonst monatlich den Betrag über die Bewegungsdaten korrigieren. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

 

AB

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