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Pfändung: Lohnpfändung von Haupt- und Nebenarbeitgeber

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letzte Antwort am 09.05.2025 08:15:10 von agmü
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Vanessa2802
Beginner
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Nachricht 1 von 4
174 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

 

Ein Mitarbeiter hat eine Lohnpfändung 1330 EUR. Gepfändet wird beim Haupt - und Nebenarbeitgeber. Die Pfändung ist im kommenden Monat beglichen. Der Arbeitnehmer bekommt beim Nebenarbeitgeber immer den ungefähr selben Betrag ausgezahlt. 

Bsp: es ist noch eine Restforderung i.H.v. 580 EUR offen. Beim Nebenarbeitgeber erhält AN 300 EUR. Bei Hauptarbeitgeber 3000 EUR brutto. 

 

Wie wird nun die letzte Rate gepfändet? Wird pauschal erstmal bei beiden der komplette Betrag, der noch bei beiden AG als offen hinterlegt ist (Hauptarbeitgeber 840 EUR; Nebenarbeitgeber 1000 EUR) wie im Vormonat gepfändet? Oder bekommt man eine Info durch den Gläubiger? Oder sollen sich beide AG austauschen und dann im Lohnprogramm die Beträge anpassen?

 

Ich hoffe es war verständlich ausgedückt.

 

Danke für die Hilfe!

MartinSeemann
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
119 Mal angesehen

Hallo Vanessa,

ich sehe beide Arbeitgeber unabhängig voneinander in der Pflicht, die ihnen als Drittschuldner zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse im Rahmen der gültigen Pfändungstabelle zu bedienen. Es ist nach meiner Kenntnis nicht vorgesehen, dass sich beide Arbeitgeber untereinander abstimmen dürfen. Natürlich ist der Pfändungsgläubiger aber auch verpflichtet, entstehende Überzahlungen zurückzuerstatten.

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
102 Mal angesehen

Hallo,

Ich hatte mich in diesem Fall mit dem Nebenarbeitgeber abgestimmt. Er hat mir das Einkommen mitgeteilt und ich hab es beim pfändbaren Nebeneinkommen siehe Dokument  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1007042  eingepflegt. Dann hat der  Arbeitbehmer auf einen Blick erkennen können, welcher Betrag in Summe zur Pfändung abgeführt wurde.

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agmü
Experte
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Nachricht 4 von 4
80 Mal angesehen

Hallo,

 

Nein, primär muss der Restbetrag aus dem Nebeneinkommen bezahlt werden.  Der Rest vom Haupteinkommen.

 

Notfalls mit AG des Nebeneinkommen den Betrag klären

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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letzte Antwort am 09.05.2025 08:15:10 von agmü
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