Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter hat eine Lohnpfändung 1330 EUR. Gepfändet wird beim Haupt - und Nebenarbeitgeber. Die Pfändung ist im kommenden Monat beglichen. Der Arbeitnehmer bekommt beim Nebenarbeitgeber immer den ungefähr selben Betrag ausgezahlt.
Bsp: es ist noch eine Restforderung i.H.v. 580 EUR offen. Beim Nebenarbeitgeber erhält AN 300 EUR. Bei Hauptarbeitgeber 3000 EUR brutto.
Wie wird nun die letzte Rate gepfändet? Wird pauschal erstmal bei beiden der komplette Betrag, der noch bei beiden AG als offen hinterlegt ist (Hauptarbeitgeber 840 EUR; Nebenarbeitgeber 1000 EUR) wie im Vormonat gepfändet? Oder bekommt man eine Info durch den Gläubiger? Oder sollen sich beide AG austauschen und dann im Lohnprogramm die Beträge anpassen?
Ich hoffe es war verständlich ausgedückt.
Danke für die Hilfe!
Hallo Vanessa,
ich sehe beide Arbeitgeber unabhängig voneinander in der Pflicht, die ihnen als Drittschuldner zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse im Rahmen der gültigen Pfändungstabelle zu bedienen. Es ist nach meiner Kenntnis nicht vorgesehen, dass sich beide Arbeitgeber untereinander abstimmen dürfen. Natürlich ist der Pfändungsgläubiger aber auch verpflichtet, entstehende Überzahlungen zurückzuerstatten.
Viele Grüße
Martin Seemann
Hallo,
Ich hatte mich in diesem Fall mit dem Nebenarbeitgeber abgestimmt. Er hat mir das Einkommen mitgeteilt und ich hab es beim pfändbaren Nebeneinkommen siehe Dokument DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1007042 eingepflegt. Dann hat der Arbeitbehmer auf einen Blick erkennen können, welcher Betrag in Summe zur Pfändung abgeführt wurde.
Hallo,
Nein, primär muss der Restbetrag aus dem Nebeneinkommen bezahlt werden. Der Rest vom Haupteinkommen.
Notfalls mit AG des Nebeneinkommen den Betrag klären