Hallo zusammen, wir haben für einen Mitarbeiter eine teilweise Erstattung für eine Pfändung erhalten. Im Normalfall wäre jetzt im Dezember die letzte Restzahlung fällig gewesen. Allerdings wurde zwischenzeitlich mit einigen Monaten Verspätung das Krankengeld des Mitarbeiter gepfändet, so dass wir zu viel gepfändet haben.
Wir gebe ich die Erstattung ein und wie ändere ich den Pfändungsbeschluss, dass es am Ende passt und ausgeglichen ist? Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Die gewöhnliche Forderung darf man ja nicht anpassen?
Liebe Grüße und danke!
Hallo,
wird ein Pfändungsbeschluss durch eine Nachberechnung überzahlt, können Sie im Abrechnungsmonat den Betrag mit der gleichen Netto-Be-/Abzugsnummer gegenbuchen, die auf der Abrechnung des Vormonats ausgewiesen ist. Der so gebuchte Betrag wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt und der Pfändungsrest wird korrigiert.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1070194 .
Hallo Frau Simmerlein,
das funktioniert nur leider nicht, da es bei uns theoretisch für Dezember noch eine Resttilgung geben würde. Wir sollen aber die Zahlungen einstellen und es gab diese Erstattung, die sich natürlich nicht ausgleichen. Das heißt, wenn ich nur den Erstattungsbetrag als Nettobezug eingebe, ist der gesamte Pfändungsbeschluss nicht auf 0, was er aber sein müsste. Wissen Sie was ich meine?
Hallo,
ich würde die Pfändung mit Datum 30.11.22 beenden.
Dann gibts auch keine Berechnung mehr für Dezember.
Gruß
Ja, das ist richtig, dass dann nichts mehr berechnet wird, aber mir geht es darum, dass der Pfändungsbeschluss und auch die Auswertung der Pfändungswerte auf 0 ist. Das ist sie aber nicht, nur weil ich die Pfändung mit 11/22 beende. Dann sieht es nämlich so aus, als wäre immer noch etwas offen
@sharibik1997_ schrieb:Ja, das ist richtig, dass dann nichts mehr berechnet wird, aber mir geht es darum, dass der Pfändungsbeschluss und auch die Auswertung der Pfändungswerte auf 0 ist. Das ist sie aber nicht, nur weil ich die Pfändung mit 11/22 beende. Dann sieht es nämlich so aus, als wäre immer noch etwas offen
Exakt das gleiche habe ich gerade bei LuG. Es fehlt einfach die Möglichkeit (oder ich habe sie nicht gefunden) anzugeben, dass die Restforderung nicht wie in den Pfändungswerten oder der Ergebnisübersicht xx€ sondern 0,00 ist, weil es eine Art "Sondertilgung" außerhalb der Lohnabrechnung gab. So wird ein falscher Wert bei der Restforderung ausgewiesen. Rausgeben könnte man diese Auswertung nicht mehr, weil falsch.
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Wir haben Ihren Wunsch, eine Tilgung außerhalb der Lohnabrechnung auch in LODAS vermerken zu können, an unsere Kollegen in der Entwicklung weitergeleitet.
Aktuell können wir nicht beurteilen ob oder wann es eine Umsetzung zu diesem Wunsch geben wird.
Hallo an Alle,
ich weiß die Frage ist schon etwas älter, aber ich habe eine Möglichkeit gefunden, dass die Auswertung auf den korrekten Betrag läuft.
Ergebnis: Die Restforderung steht auf der Lohnauswertung mit 0, Mitarbeiter hat den selben Auszahlungsbetrag wie vorher und in der Fibu wirkt es sich auch nicht aus.
Ich hoffe das hilft weiter!
LG Sarah Loch
Kleine Ergänzung, am Besten die Bankverbindung aus der Pfändungsnummer löschen oder nachträglich aus dem Sammler löschen, damit keine Überweisung generiert wird.
Viele Grüße Sarah Loch
Wir haben Ihren Wunsch, eine Tilgung außerhalb der Lohnabrechnung auch in LODAS vermerken zu können, an unsere Kollegen in der Entwicklung weitergeleitet.
Haben Sie hier eine Rückmeldung, ob dies umgesetzt wurde?
Es kann doch nicht sein, dass der Kniff, der hier direkt über meinem Kommentar steht, die einzige Lösung sein soll?
Stehe aktuell vor dem gleichen Problem....
Hallo,
der Wunsch wurde bisher noch nicht umgesetzt.
Derzeit können wir keine Aussage treffen, ob und wann Ihr Wunsch umgesetzt wird. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wenn neue Informationen vorliegen, informieren wir Sie hier.