Ich habe eine Pfändung im öffentlichen Dienst. Hier wird für die Pfändungsberechnung durch die DATEV das fiktive SV Brutto (und fiktives Steuer-Brutto) um die Arbeitnehmeranteile zur Zusatzversorgungskasse gekürzt. Diesen Betrag hat der Arbeitnehmer aber aus seinem Nettoentgelt zu zahlen.
So wird m.E. der Pfändbare Betrag zu hoch berechnet. ...und die Stammlohnart 711 (pauschal versteuerte ZVK Beiträge die SV pflichtig sind) wird für das fiktive SV Brutto zweimal abgezogen?
Sollte dies aus irgendeinem Grund richtig sein? - Programmfehler?
Kann ich an dieser Berechnung irgendetwas ändern?
Hallo,
bitte nehmen Sie über einen weiteren Servicekanal Kontakt zu uns auf, sodass wir anhand der Ordnungsbegriffe recherchieren können, welche Werte abgerechnet werden.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich hatte dazu schon einen Servicekontakt angelegt, dort wollte man die Pfändungsberechnung als individuelle Dienstleistung für ... pro angefangener Viertelstunde gemeinsam berechnen. Ich dachte es geht vielleicht anders.
Hallo,
gab es für Sie eine Lösung hierzu?
Habe nun auch einen Fall mit EZVK - Pflicht, Pfändung und AG-Darlehen...
Danke für Feedback
Hallo,
bitte setzen Sie sich über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung, sodass wir den Sachverhalt prüfen können.