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Pfändung öffentlicher Dienst ZVK Eigenanteil bei fiktivem Entgelt abziehen?

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letzte Antwort am 10.04.2024 17:09:09 von Wolfgang_Stein
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CoBe
Beginner
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231 Mal angesehen

Ich habe eine Pfändung im öffentlichen Dienst. Hier wird für die Pfändungsberechnung durch die DATEV das fiktive SV Brutto (und fiktives Steuer-Brutto) um die Arbeitnehmeranteile zur Zusatzversorgungskasse gekürzt. Diesen Betrag hat der Arbeitnehmer aber aus seinem Nettoentgelt zu zahlen.

So wird m.E. der Pfändbare Betrag zu hoch berechnet. ...und die Stammlohnart 711 (pauschal versteuerte ZVK Beiträge die SV pflichtig sind) wird für das fiktive SV Brutto zweimal abgezogen?

Sollte dies aus irgendeinem Grund richtig sein? - Programmfehler?

Kann ich an dieser Berechnung irgendetwas ändern?

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
210 Mal angesehen

Hallo,

 

bitte nehmen Sie über einen weiteren Servicekanal Kontakt zu uns auf, sodass wir anhand der Ordnungsbegriffe recherchieren können, welche Werte abgerechnet werden.


Viele Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CoBe
Beginner
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Nachricht 3 von 5
205 Mal angesehen

Ich hatte dazu schon einen Servicekontakt angelegt, dort wollte man die Pfändungsberechnung als individuelle Dienstleistung für ... pro angefangener Viertelstunde gemeinsam berechnen. Ich dachte es geht vielleicht anders.

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Private09
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
39 Mal angesehen

Hallo, 

gab es für Sie eine Lösung hierzu?

Habe nun auch einen Fall mit EZVK - Pflicht, Pfändung und AG-Darlehen...

Danke für Feedback

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
21 Mal angesehen

Hallo,

 

bitte setzen Sie sich über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung, sodass wir den Sachverhalt prüfen können.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.04.2024 17:09:09 von Wolfgang_Stein
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