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PUEG Kinder nacherfassen LuG

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letzte Antwort am 16.01.2025 14:48:16 von lohnexperte
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lena_k
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo Zusammen,

 

leider ist einer Arbeitnehmerin nach der Abrechnung für 01/2025 (Monatsabschluss also schon durch) aufgefallen, dass ihre Kinder gar nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden (Beitrag Pflegeversicherung).

In DATEV kann ich jedoch nur 2024 nachberechnen, da eben der Abschluss für 01/2025 schon erfolgt ist und ich somit 12/2024 nicht zurücksetzen kann.

 

Bis 30.06.2025 soll es jedoch die Möglichkeit geben, dies zu erstatten.

 

Weiß jemand, wie dies möglich ist?

 

Danke schon vorab und viele Grüße

 

Lena

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
224 Mal angesehen

Hallo @lena_k ,

 

diesen Fall hatten wir damals hier schon vorausgesehen und sehr ausführlich diskutiert.

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Informationen-zum-Pflegeunterst%C3%BCtzungs-und-entlastungsgesetz/td-p/350692

 

Dort hatten sich bereits mehrere Nutzer so geäußert: Wenn sich Mitarbeiter auf die mehrmalige und ausdrückliche Bitte, die bei der Entgeltabrechnung berücksichtigten Kinderdaten zu prüfen und Abweichungen mitzuteilen, nicht oder zu spät melden (und zu spät für eine Nachberechnung auf 2023 ist eben eine Meldung erst in 2025!), dann kann der Lohnabrechner/Arbeitgeber das leider nicht mehr heilen. Bedauerlich zwar, aber nicht zu ändern. Das ist weder programmtechnisch noch per Hand zu machen und außerdem auch keinem zuzumuten.

 

Gerne kann man das als Lohnabrechner in sein "Lastenheft" für die nächste SV-Prüfung eintragen und dann beim Betriebsprüfer um Korrektur bitten. Mehr kann man aber nun wirklich nicht tun.

 

Das gleiche trifft auch für die Nichtberücksichtigung der Elterneigenschaft zu: Wenn zu spät auffällt, dass die Elterneigenschaft trotz Nachweises in der Lohnabrechnung unberücksichtigt bleibt, kann man auch nicht beliebig in die Vergangenheit "reisen" und den Fehler an der Urquelle bzw. beim Urknall beheben.

 

Bleibt ggf. noch der Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter SV-Beiträge ....

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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letzte Antwort am 16.01.2025 14:48:16 von lohnexperte
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