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Neue Versionen von Lohn und Gehalt zum 04.09. und voraussichtlich 11.09.2020

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letzte Antwort am 12.11.2020 11:46:41 von Astrid_Preuß
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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

folgende neue Versionen zu Lohn und Gehalt stehen wie folgt bereit:

 

  • Lohn und Gehalt classic / comfort 11.5 (Vollversion, Freitag, den 04.09.2020) inkl. Service-Release 11.51,
    Lohn und Gehalt compact 2020 V. 11.51
    (Vollversion, Freitag, den 04.09.2020)
  • Lohn und Gehalt compact / classic / comfort 11.52 (Service-Release, voraussichtlich 11.09.2020) oder - auf Basis der letzten Jahreswechsel-DVD 13.1 - Lohn und Gehalt compact / classic / comfort 11.2 (Service-Release, voraussichtlich 11.09.2020)

 

Die Bereitstellungen und vollständigen Änderungen/Neuerungen der jeweiligen Version können Sie dem Dokument 1021721 - Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort entnehmen.



Hier eine kurze Übersicht der Änderungen / Programmneuerungen in den jeweiligen Versionen:

 

  • Änderungen in der Version 11.5 / 11.51:

    • Tarifverträge über Gehaltstabellen abbilden

      Ab Lohn und Gehalt 11.5 können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen für Gehaltsempfänger abgebildet werden.
      Die Gehaltstabellen werden im Mandant unter Mandantendaten | Entgelttabellen für jeden Arbeitnehmertyp, wie z. B. Gehaltsempfänger, Auszubildende, als eigener Tarif angelegt.
      Auf Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Entlohnung | Entgelttabellen ordnen Sie jedem Mitarbeiter den jeweils für ihn gültigen Tarif zu.
      ! Wichtig: Wenn Sie einem Mitarbeiter einen Tarif zuordnen, müssen die bisherigen Festbezüge mit entsprechendem Gültig-ab-Datum auf 0,00 Euro gesetzt werden.

      Die Umsetzung von Stufenlaufzeiten, Einmalbezügen, Stundenlohntabellen und weiteren Bestandteilen ist für zukünftige Programmversionen geplant.

      Weitere Informationen zu diese Thema finden Sie im Dokument 1008953 - Entgelttabellen in Lohn und Gehalt [neu ab Version 11.5]


    • Bewegungsdaten erfassen in Echtminuten

      Ab dieser Version können die Bewegungsdaten nicht nur in Industrieminuten (7,66 Std.), sondern auch in Echtminuten (7:40 Std.) erfasst werden.

      Die Einstellung erfolgt auf Mandantenebene unter Bewegungsdaten | Stapelerfassung Monat. 
      In der Stapelerfassung erhalten Sie im unteren Bereich zusätzlich den jeweiligen anderen Wert für die aktive Zeile angezeigt (z. B. bei Auswahl Echtminuten der Wert in Industrieminuten).

      Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1018462 - Bewegungsdaten in Echtminuten oder Industrieminuten erfassen.

      Auch für den Import kann zwischen Industrie- und Echtminuten gewählt werden unter Datenübernahme | Bewegungsdaten importieren. Eine Anleitung für die Anpassung im ASCII-Import-Assistenten (zusätzliches Trennzeichen für die Zeitangaben in Echtminuten) finden Sie im Dokument 9232499 - Format und Trennzeichen festlegen (Dialogfenster ASCII-Import Assistent - Formatbeschreibung und Trennzeichen festlegen)

      Bitte beachten Sie: Auf den Auswertungen werden weiterhin Industrieminuten angezeigt und die Erfassung von Echtminuten ist aktuell nur in der Monatserfassung möglich.


    • Personalkalender auch auf Mitarbeiterebene

      Um die An- und Abwesenheitszeiten eines gewählten Kalenderjahrs einzusehen, können Sie sich ab Lohn und Gehalt 11.5 den Personalkalender auch auf Mitarbeiterebene für einen einzelnen Mitarbeiter anzeigen lassen, drucken oder exportieren. Sie finden den Kalender auf Mitarbeiterebene unter Auswertungen | Personalkalender.
      Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1003334 - Personalkalender (Fenster).



  • Änderungen in der Version 11.52 / 11.2 (voraussichtlich ab dem 11.09.2020):

    • Zahlstellen-Meldeverfahren

      Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von Januar 2020 ist bei Versorgungsbezügen ein Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße (2020: 159,25 EUR) eingeführt worden. Dieser Freibetrag wird von Lohn und Gehalt seit 01.01.2020 für Einfachbezieher berücksichtigt, wenn es sich bei dem Versorgungsbezug um eine Rente der betr. Altersvorsorge handelt.
      Zum 01.10.2020 wird das Meldeverfahren angepasst. Meldungen für Versorgungsbezieher einer Rente betr. Altersvorsorge an die Krankenkasse aus dem Jahr 2020 müssen rückwirkend aufgerollt werden.
      Diese Meldungen an die Krankenkasse werden automatisch rückwirkend erstellt.
      Für Mehrfachbezieher meldet die Krankenkasse über das Rückmeldeverfahren den Anspruch auf den Freibetrag in der Krankenversicherung und ggf. in welcher Höhe ein Freibetrag anzuwenden ist. Die rückgemeldeten Daten werden automatisch berücksichtigt und ggf. wird eine automatische Nachberechnung angestoßen.
      Der zurückgemeldete Anspruch auf den Freibetrag in der Krankenversicherung und ggf. die Höhe des Freibetrags (bei anteiligem Anspruch) werden automatisch in die Felder Anspruch auf Freibetrag in der Krankenversicherung und Höhe Freibetrag in der Krankenversicherung eingespielt. Sie erreichen die neuen Felder im Mitarbeiter unter Stammdaten | Sozialversicherung | Versorgungsbezüge, Registerkarte Berechnungsgrundlagen.

      Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1033067 - Versorgungsbezüge, DÜ Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Hintergrund.


    • Außerbetriebliche Auszubildende

      Im Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 wurde die paritätische Beitragstragung geregelt.
      Diese sieht vor, dass für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung (Personengruppenschlüssel 122) die SV-Beiträge von AG und AN paritätisch getragen werden.
      Mit dem 7. SGB IV Änderungsgesetz wurde geregelt, dass bei Ausbildungsbeginn vor dem 01.01.2020 der AG die SV-Beiträge wie bisher weiterhin alleine trägt. Die bisherigen beitragsrechtlichen Regelungen gelten unverändert fort.
      Mit der Version wird bei Verwendung des Personengruppenschlüssels 122 automatisch die paritätische Beitragstragung ab 01.01.2020 berücksichtigt und ggf. eine Nachberechnung durchgeführt. Für Ausbildungen mit Beginn vor dem 01.01.2020 muss unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Reiter Status in der Gruppe Angaben zum Ausbildungsverhältnis das Kontrollkästchen "Nur bei PGS 122: Ausbildungsverhältnis begann vor dem 01.01.2020" aktiviert werden.
      Wenn bestehenden Ausbildungen mit Personengruppenschlüssel 122 und Beginn vor dem 01.01.2020 abgerechnet werden, wird das Kontrollkästchen automatisch aktiviert.

      Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303201 - Auszubildende (Beispiele für Lohn und Gehalt).

 


Viele Grüße aus Nürnberg


Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt

@Darlene_Pfahler @Astrid_Preuß @Nina_Schöneweis @Selina_Heubeck @Daniela_Eichler 

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

bitte beachten Sie zum Service-Release Lohn und Gehalt V.11.52 vom 11.09.2020 folgenden Beitrag:

Fehler im Service-Release Lohn und Gehalt V.11.52: Programm lässt sich nicht mehr öffnen 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

wenn man auf Echtminuten umstellt, kann man in der Erfassungsmaske beim Mandanten keine Minusbeträge erfassen (beim einzelnen AN geht es). Wenn man wieder auf Industrieminuten stellt, kann man wieder Minusbeträge erfassen.

 

Es wäre schön, wenn das korrigiert würde.

LG
VM
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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo VM,


mit der Version 11.54 von Lohn und Gehalt können auch negative Echtminuten erfasst werden.


Sollten Sie die aktuelle Version noch nicht installiert haben, können Sie wie folgt vorgehen:

 

  1. Auf der Mandantenebene unter Bewegungsdaten | Stapelerfassung Monat von Echtminuten auf Industrieminuten umstellen.
  2. Den betreffenden Monat auswählen und die Minusstunden als Industrieminuten mit der entsprechenden Lohnart erfassen.
  3. Danach die Industrieminuten wieder auf Echtminuten umstellen.
  4. Das Feld "Wert" bleibt zunächst leer. Wenn Sie in den nächsten Monat wechseln, stehen hier allerdings die negativ erfassten Minusstunden als Echtminuten. Gehen Sie dann wieder zurück in den Vormonat, sind diese auch dort ersichtlich.


Weitere Informationen zur aktuellen Programmversion 11.54 von Lohn und Gehalt erhalten Sie auch in diesem Beitrag.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.11.2020 11:46:41 von Astrid_Preuß
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