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Neue Version: Lohn und Gehalt 14.3 steht bereit

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letzte Antwort am 11.12.2024 14:23:14 von lohnhilfe
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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1857 Mal angesehen

Hallo Community,

 

seit dem 28.11.2024 steht das neue Service-Release 14.3 von Lohn und Gehalt zur Installation per DFÜ bereit.

 

Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.

 

 

Gesetzliche Änderungen

 

Programmablaufplan (Steuer-PAP) Dezember 2024

Die neue Version berücksichtigt den geänderten Steuer-PAP für 2024 mit folgenden Änderungen:

 

- Erhöhung des Grundfreibetrags um 180,00 Euro auf insgesamt 11.784,00 Euro für das Jahr 2024

- Erhöhung des Kinderfreibetrags um 228,00 Euro auf 6.612,00 Euro für das Jahr 2024

 

Die erhöhten Freibeträge gelten rückwirkend ab 01.01.2024. Mit der Dezember-Abrechnung wird eine Differenzermittlung für das gesamte Jahr 2024 vorgenommen. Daher werden die höheren Freibeträge für das Jahr 2024 ausschließlich in der Lohnabrechnung Dezember 2024 berücksichtigt.

 

Für die Monate Januar bis November erfolgt daher keine Nachberechnung.

 

Wichtig: Wir empfehlen die neue Version noch vor der Abrechnung Dezember 2024 zu installieren, damit der Steuer-PAP mit der Abrechnung korrekt berücksichtigt wird. Wenn die neue Version nach der Abrechnung Dezember 2024 installiert wird, führt Ihr eine Wiederholungsabrechnung von Dezember 2024 auf der Mandantenebene durch, sodass der Steuer-PAP im Dezember 2024 berücksichtigt wird.

 

Weitere Informationen hierzu findet Ihr im Dokument 1037413.

 

 

Jahressteuergesetz (JStG) 2024

Wenn bei einem Mitarbeiter unterjährig in 2024 unterschiedliche Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung abgerechnet wurden, ist kein Lohnsteuer-Jahresausgleich möglich. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Fehlerbehebungen

 

Weihnachtsgeld in Verbindung mit Pfändung

Die unpfändbare Höchstgrenze von Weihnachtsgeld wurde bei der Pfändungsberechnung falsch berücksichtigt. Mit der neuen Version wird die korrekte Höchstgrenze in Höhe von 750,00 EUR, statt den bisher im Programm hinterlegten 705,00€, berechnet. Bereits abgerechnete Monate werden mit einer automatischen Nachberechnung korrigiert.

 

Alle Informationen findet Ihr auch in DATEV MyUpdates.

 

 

 

Ausblick 2025: Kug-Korrekturen ab Januar 2025 nur noch für das laufende Jahr und Vorjahr möglich

Ab der Jahreswechsel-Version 14.5 von Lohn und Gehalt (voraussichtliche Bereitstellung 30.12.2024) entfällt der Korrekturmodus für Kug-Anträge ersatzlos. Wenn Ihr erforderliche Korrekturen für Jahre früher als 2024 in Lohn und Gehalt durchführen möchtet, empfehlen wir Euch diese vor dem 30.12.2024 abschließend zu erledigen.

 

Weitere Informationen zum Hintergrund und den Handlungsempfehlungen findet Ihr im Infoservice und im Dokument 1023064.

 

 

 

💡Kennt Ihr bereits unseren Infoservice?

 

Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren.

 

🎥Den aktuellen Infoservice gibt es diesmal auch wieder als Video.

 

 

Viele Grüße
Euer Community-Team PWS

 

 

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
haag
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
1687 Mal angesehen

Guten Tag Frau Heubeck,

wir haben das aktuelle Service-Release 14.3 eingespielt. Ich habe eine Mitarbeiterin mit Pfändungen und Weihnachtsgeld wurde im November mit der Lohn- und Gehalt LA 4120 ausbezahlt. Ich habe heute eine Probeabrechnung für den Dezember erstellt. Allerdings erfolgt keine RR des Pfändungsbetrages. Im Gegenteil, der Pfändungsbetrag im Dezember ist um 56€ höher als sonst.

Wenn der unpfändb. Betrag vor dem Release zu niedrig angesetzt war, sollte die MA:in eigentlich entweder eine RR mit einer Auszahlung erhalten, bzw. im lfd. Monat weniger pfänden müssen, oder denke ich da jetzt falsch??

 

Freue mich über eine Rückmeldung.

 

Danke und Grüße

I. Haag

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 5
1607 Mal angesehen

Hallo,


auf der Mitarbeiterebene im Menü unter Auswertungen | Berechnungsschemata können Sie sich die Berechnung der Pfändung für den aktuellen Abrechnungsmonat, nach der erfolgten Lohnabrechnung, ausgeben lassen. Bitte prüfen Sie diese auf Richtigkeit. Informationen zum Ausgeben des Berechnungsschemata erhalten Sie im Dokument 9231233 .


Falls Sie weiterhin Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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haag
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
1593 Mal angesehen

Hallo Herr Platz,

 

danke für Ihre Antwort, aber die hilft mir leider nicht weiter. Ich habe mir das Berechnungsschemata vom letzten Monat schon angeschaut. Für diesen Monat kann ich es ja erst nach der Lohnabrechnung Dezember machen. Ich sehe aber jetzt schon, dass die MA:in einen noch höheren Pfändungsbetrag abführen muß, wie in einem vergleichbaren Monat. Ich sehe auch keine RR aufgrund des Programmfehlers "statts Pfändungsfreibetrag 750€ mit 705€ im November abgerechnet. 

Deshalb war meine Annahme, dass das upDate evtl. noch einen Fehler hat???

 

Wenn Sie mir aber sagen, dass Sie das ausschließen können, wende ich mich natürlich über den Servicekontakt an Datev.... 

 

Wäre toll, wenn Sie meine Frage baldmöglichst beantworten könnten! 

 

Vielen, lieben Dank schon mal dafür.

 

MfG

I. Haag

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 5
1272 Mal angesehen

Sie können für den einen A die Lohnabrechnung erstellen, das Berechnungsschema anzeigen lassen/speichern/drucken, und danach die Abrechnung wieder löschen.

LG
VM
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letzte Antwort am 11.12.2024 14:23:14 von lohnhilfe
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