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Neue Version: LODAS 12.6 steht bereit

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letzte Antwort am 07.12.2023 08:52:30 von Kristin_Frohmeyer
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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 7
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Hallo Community,

 

seit dem 05.10.2023 steht das Service-Release 12.6 von LODAS zur Installation per DFÜ bereit.

 

Mit der neuen Version werden gesetzliche und funktionale Änderungen durchgeführt.

 


Gesetzliche Änderungen:

 

  • Arbeitgeberkonto: SEPA-Lastschriftmandat für Krankenkassen erteilen

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge ist ab dieser Version möglich.

 

In der Gruppe Abweichender Kontoinhaber (für SEPA-Lastschriftmandat Krankenkasse) kann eine abweichende Bankverbindung hinterlegt werden.

 

Das SEPA-Lastschriftmandat kann unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Krankenkassen | Registerkarte: Zahlungsweise in der Gruppe Elektronisches Lastschriftverfahren über die Schaltfläche „SEPA Lastschriftmandat erteilen/ändern“ pro Krankenkasse und ggf. pro Beschäftigungsbetrieb erfasst werden.

 

Arbeitgeberkonto im DEÜV-Verfahren - Hintergrund 

 

 

  • Senkung der Winterbeschäftigungsumlage im Dachdeckerhandwerk

Die neue Winterbeschäftigungsumlage im Dachdeckerhandwerk von 1,6% des umlagepflichtigen Bruttolohns wird berücksichtigt.
Die Umsetzung der Winterbeschäftigungsumlage findet erstmalig mit der Oktoberabrechnung statt.

 


Funktionale Änderungen:

 

• Aktualisierung der Bescheinigung 206 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Einkommensbescheinigung


• Aktualisierung der Bescheinigung 209 Arbeitsbescheinigung nach §57 SGB II.


• Erweiterung des LODAS Brennpunkt „Aktuelles“

 


Alle Informationen zu den Neuerungen findet ihr ab sofort bei DATEV MyUpdates:

 

- Neuerungen in LODAS compact 
- Neuerungen in LODAS classic 
- Neuerungen in LODAS comfort 

 

Eine Übersicht aller Update-Termine findet Ihr hier

 

💡Kennt ihr schon unseren Infoservice?

 

Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren.



Viele Grüße von Ihrem Community-Team PWS

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
jbo
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
810 Mal angesehen

Hallo und danke für die Info.

 

Ich frage mich des Öfteren wann  DATEV in Lodas es endlich nach 10 Jahren ELSTAM elektr. Steuerabzugsmerkmale ins Programm umgesetzt bekommt, dass die rückgemeldeten Daten unveränderbar sind bzw. der Anwender es bemerkt, wenn Abzugsmerkmale manuelle geändert wurden.

Die Steuerklasse kann beliebig geändert werden, ein Abgleich mit den Daten die zurück gemeldet wurden findet nicht statt. Auch wäre ein Andruck auf dem Lohnschein mit welchen ELSTAM Daten gerechnet wurde wünschenswert.

  

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
741 Mal angesehen

Hallo @jbo,


vielen Dank für Ihre Anregung.


Gerne haben wir Ihren Wunsch geprüft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass einzelne Forderungen, die für sich betrachtet sinnvoll sind, nicht immer realisiert werden können.


Im Falle der ELSTAM Rückmeldungen ist es in Sonderfällen erforderlich, dass zurückgemeldete Stammdaten manuell verändert werden müssen, um eine korrekte Abrechnung zu erhalten.


Eine Umsetzung zur genannten Thematik ist nicht geplant.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jbo
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
732 Mal angesehen

Hallo Frau Nagengast,

 

danke für Ihre Rückmeldung. Ich habe durchaus Verständnis, dass Änderungen im Programm auf Grund der "Schnelllebigkeit" nicht immer sofort erfolgen können. Mir ist auch bewusst, dass es immer möglich sein muss, die Steuerklasse auch manuell noch ändern zu können. Dies ist aber eher der Sonderfall. Die Vorgabe grundsätzlich ist, dass die Daten über ELSTAM verpflichtend abgerufen werden müssen und es wäre nur gut, dass diese Daten vom Abruf getrennt von etwaigen manuellen Erfassungen gehalten werden. 

 

Noch einmal, es ist eine sehr prekäre Problematik, wenn versehentlich die Steuerklasse geändert wird und man es nicht bemerkt und über Monate dann der Lohn falsch gerechnet wird.  Sie müssen doch bitte selbst erkennen, dass dies seitens des Programm LODAS eine "dünne" Stelle ist, dass ohne Kontrolle und Abgleich Lohn abgerechnet werden kann und keine Warnung vom Programm kommt bzw. dies durch eine eingebaute Sicherheitskontrolle erst gar nicht geschieht. Andere Anbieter sind da umsichtiger und machen es doch vor. 

 

DANKE für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Gruß

Jens Börner

tbehrens
Erfahrener
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Nachricht 5 von 7
454 Mal angesehen

Wird das Update für Lohnabrechnungen 2024 mit Lodas auch zum 29.12.23 zur Verfügung stehen? Leider ist Lodas nicht explizit genannt.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 7
439 Mal angesehen

@tbehrens  schrieb:

Wird das Update für Lohnabrechnungen 2024 mit Lodas auch zum 29.12.23 zur Verfügung stehen? Leider ist Lodas nicht explizit genannt.


Irgendwie scheinen die Service-Releases zum 29.12.2023 insgesamt nicht richtig angezeigt zu werden. Es sind nur die Programme von A-J (juristische Textananalyse 8.5) angezeigt. Alle weiteren Programme fehlen (LODAS / Kanzlei-REWE / USt usw.)

 

Uwe_Lutz_0-1701776244143.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
349 Mal angesehen

Hallo Community,

 

danke für den Hinweis. 🙂

 

Die Programmversionen zum Jahreswechsel stehen ab dem 29.12.2023 ca. 18.15 Uhr per DFÜ für Sie bereit.


LODAS classic 12.7 und LODAS comfort 12.7 werden in der Übersicht der Bereitstellungstermine noch aufgenommen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
6
letzte Antwort am 07.12.2023 08:52:30 von Kristin_Frohmeyer
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