Guten Morgen zusammen 🙂
Hier ist mal wieder der "Frischling" :-).
Ich möchte für einen neuen MA eine bAV anlegen und sitze seit gestern Mittag daran 😞 Auch das Klick-Tutorial hilft mir nicht wirklich weiter.
Der MA möchte € 260 Gehaltsumwandlung machen, zzgl. 15 % Pflichtanteil vom AG, Summe also € 299, die die Versicherung bekommen soll.
Ich habe erledigt:
- Lohnarten angelegt
- AG-Pflichtzuschuss bAV eingerichtet (wobei ich mir nicht sicher bin, ob AUF oder IN Hundert)
- den Vertrag angelegt
-> müssen beim AG-Anteil die € 39,00 als Betrag rein als Festbetrag?
-> im Reiter "Gehaltsumwandlung" habe ich die € 299,00 eingetragen
Ich habe inzwischen 11 Probeabrechnungen gemacht und keine ist richtig 😞
Kann mir bitte bitte jemand helfen?
Dankeschön!
Moin,
die Gehaltsumwandlung beträgt 260 €, nicht 299 ... das noch mal anpassen, dann sollte das schon mal besser aussehen ...
Hallo,
entweder du trägst den AG-Anteil unter Allgemeine Angaben "AG-Pflichtzuschuss bAV" (auf Hundert) ein oder du trägst den AG-Betrag im Reiter AG-Anteil ein. Beides zusammen führt zu einem doppelten AG-Zuschuss.
Guten Morgen,
ich würde ggf. die Versicherung kontaktieren oder (bei 11 falschen Abrechnungen) den Datev Lohn Service kontakieren, bevor nach langer Zeit festgestellt wird, dass was falsch ist - wenn weiter Unsicherheiten bestehen.
Es dürften doch nur die 260 € als Betriebliche AV hinzugerechnet werden und wieder abgezogen werden unter Brutto Bezüge und nach dem Netto Verdienst gekürzt werden. Also Nettolohn - 260,00 € Gehaltsverzicht.
Der Arbeitgeber überweist dann 299,00 € an den Versicherer, unahängig vom Lohn.
Dieser Anteil von 39 € wird auf der Lohnabrechnung nur aufgeführt ohne das Gesamtbrutto zu erhöhen.
Hallo Zusammen,
erst einmal tausend Dank für Eure Hilfe!!!
Und ja.....jetzt sieht es schon mal besser aus 🙂 Hätte ich auch selbst drauf kommen können, dass ihm "unten" nur die € 260 abgezogen werden, nicht € 299.
Ich mache ja auch die Fibu. Die € 299,00 sollten dann ja in der Fibu komplett auf dem Kto. #3770 (Verb. a. Vermögensbildung) landen...richtig? Kann ich das vor der Endabrechnung, also mit der Probeabrechnung, auch kontrollieren?
VG Kerstin
@greese schrieb:Beides zusammen führt zu einem doppelten AG-Zuschuss.
Nein, der abweichende Zuschuss überschreibt den Pflichtzuschuss. Aber in die Entgeldumwandlung gehört bei Angabe des abweichenden Zuschuss nur der umzuwandelnde Betrag, hier also 260 Euro.
@Kessi-TC schrieb:
Kann ich das vor der Endabrechnung, also mit der Probeabrechnung, auch kontrollieren?
Ja, über die Abrechnungsvorschau:
Das ist quasi eine "Probeabrechnung deluxe", kostet deshalb auch ein paar Cent, aber du bekommst (fast) alle Auswertungen, die auch in der Abrechnung sind.
Hallo an Alle,
vielen Dank, Ihr habe mir sehr geholfen, nun ist mit bAV alles schick 🙂
Ich habe aber ein anderes Problem.
Ich habe bei einigen Mitarbeitern die Sachbezugswerte geändert, da das gekaufte Restaurantticket auch teurer geworden ist, habe auch damit die pauschale Steuer angepasst.
Aber....nun gibt es auf einmal eine neue (Nachberechnung der pauschalen Steuer, obwohl ich definitiv den Sachbezug zu 04/2025 geändert habe.
Wo kann diese neue, auch nachberechnete, pauschale Steuer herkommen, wie kriege ich das raus?
Das Einzige, was ich noch geändert habe...bei einigen Krankenkassen von U1_1 auf U1_2 geändert, aber das hat doch nix mit pauschaler Steuer zu tun, oder?
Dankeschön und VG Kerstin
....Screenshot fehlt noch
@Kessi-TC schrieb:Das Einzige, was ich noch geändert habe...bei einigen Krankenkassen von U1_1 auf U1_2 geändert, aber das hat doch nix mit pauschaler Steuer zu tun, oder?
Nicht direkt, das löst aber (wenn du es rückwirkend in 01 geändert hast) eine Nachberechnung für alle Mitarbeiter aus. Was genau hast du bei der pauschalen Steuer geändert und in welchem Monat?
In der Tabelle siehst Du, was ich ab April geändert habe.
Hallo zusammen.
Nur zur Info....über das Stammdaten-Änderungsprotokoll habe ich die Lösung selbst gefunden 🙂
Und zwar war bei den Mandantendaten-Steuer/Pauschalsteuer NICHT der Haken gesetzt bei der "Automatischen Abwälzung der Pauschalsteuer" - Fahrtkosten. Der Haken muss aber drin sein, denn laut google muss der AN die Pauschalsteuer für Fahrtkosten selbst tragen...richtig?
Da ich diesen Haken ab 02/2025 gesetzt habe, erfolgt natürlich auch eine Nachberechnung für Feb. und März. Für mich zur Unterscheidung habe ich hier auch eine andere eigene Lohnart gewählt 🙂
Viele Grüße und nochmal Dankeschön für die Hilfe Kerstin
Ist bei mir auch schon passiert, dass bei Erfassung unter AG-Pflichtzuschuß und zusätzlich bei AG-Anteil, dass Lodas den AG-Beitrag doppelt ausgewiesen hat.